Unternehmensberatung

Unternehmensnachfolge

Nachfolgeplanung zu Lebzeiten

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Er beschäftigt nahezu 2/3 der Arbeitnehmer, bildet ca. 70% des Nachwuchses aus und ist mit einem hohen Anteil am Bruttosozialprodukt beteiligt. Eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen werden als Familienunternehmen geführt. Sie sind gekennzeichnet durch Identifizierung mit dem eigenen Produkt und das Bekenntnis zur generationenübergreifenden Unternehmenserhaltung. Zu einer unternehmerischen Aufgabe gehört deshalb, die Unternehmensnachfolge frühzeitig zu planen. Hierdurch können insbesondere folgende Ziele verwirklicht werden:

  • Vermögens- und Unternehmenserhalt
  • Nachfolgerbindung
  • Einflusssicherung
  • Gesicherte Altersversorgung
  • Ausschluss unerwünschter Nachfolger
  • Erb- oder Pflichtteilsverzicht, Verhinderung von Erbstreitigkeiten die im Einzelfall zur Zerschlagung der Unternehmung führen können.

Unter Nachfolgeberatung verstehen wir die Entwicklung eines Nachfolgekonzeptes, die Initiierung eines Unternehmertestaments mit steuerlicher Überprüfung, die Koordination erbrechtlicher Regelungen mit dem Gesellschaftsvertrag, die schrittweise Befreiung des Privatvermögens des ausscheidenden Seniors aus den Kreditbesicherungen für das Unternehmen, die Ausschöpfung der Schenkungsteuerfreibeträge (10 Jahreszyklus) und besonderen Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen.

Sofern die Unternehmensnachfolge nicht zu Lebzeiten geregelt ist oder zumindest ein Unternehmertestament wirksam errichtet wurde, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Dadurch entsteht eine Erbengemeinschaft, die als labilste Unternehmensform mit großer Wahrscheinlichkeit zum Untergang des Betriebes führen kann, da jeder Miterbe jederzeit ohne jegliche Fristsetzung die Auseinandersetzung und damit die Veräußerung oder Versteigerung des gesamten Nachlasses verlangen kann. Durch eine frühzeitige, rechtlich und steuerrechtlich durchdachte Nachfolgestrategie können diese nachteiligen Folgen vermieden werden und gleichzeitig kann für die übergebende Generation eine gesicherte Altersversorgung (z. B. durch Abschluss von Direktversicherungen, Haftungsfreistellungen, Versorgungsrenten) erreicht werden. Wir erstellen für Sie unter Berücksichtigung der Umstände Ihrer konkreten unternehmerischen und familiären Situation ein Nachfolgekonzept, in welchem Verfügungen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) und testamentarische Regelungen unter rechtlichen und steuerrechtlichen sowie unter unternehmenspolitischen Gesichtspunkten aufeinander abgestimmt sind.

Steuerplanung für Unternehmen

Mit der Nachfolgeplanung untrennbar verknüpft ist die Steuerplanung. In einer Vielzahl der Fälle reichen die erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Freibeträge nicht aus, da die Unternehmer zu Lebzeiten erhebliche Vermögenswerte im betrieblichen und privaten Bereich aufbauen konnten. Im Erbfall kann dies zu einer sehr hohen Steuerbelastung und in deren Folge zu Liquiditätsengpässen in der Unternehmung führen. Ggf. müssen Unternehmen verkauft oder zerschlagen werden, um Liquidität für die Erbschaftsteuerzahllast zu schaffen. Dies gilt es, durch eine rechtzeitige und gründliche Steuerplanung zu vermeiden. In Betracht kommt hier z. B. die mehrfache Ausnutzung von Steuerfreibeträgen, die Ausnutzung besonderer Steuerbefreiungen, Bewertungsvergünstigungen, Tarifermäßigungen und die optimale Aufteilung bestimmter Vermögenswerte oder Freibeträge usw.

Umstrukturierungen von Unternehmen

Im Rahmen einer Nachfolgeplanung kann es sinnvoll sein, dass bisher bestehende Unternehmen in seiner Struktur zu ändern und Umstrukturierungen vorzunehmen. Die Gründe hierfür können betriebswirtschaftlich, organisatorisch oder aber auch steuerlich sein. So kann es angezeigt sein, aus einem Einzelunternehmen eine Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) zu machen, in dem ein Nachfolger bereits als Gesellschafter in das Unternehmen mit aufgenommen wird (Bindung des Nachfolgers an das Unternehmen, Ausnutzung steuerlicher Freibeträge, Heranführen des Nachfolgers an das Unternehmenskonzept, sukzessive Übergabe der Verantwortung usw.). Bei mehreren potentiellen Erben könnte sich die Frage stellen, ob das Unternehmen in mehrere selbständigen Einheiten aufzuspalten ist, um dann die einzelnen Einheiten an die verschiedenen Nachfolger zu übertragen.

Auch aus erbschaftsteuerlichen Gründen können Umstrukturierungen angezeigt sein, um Gestaltungsspielräume bei der Erbschaftsteuer ausnutzen zu können.

Klären Sie den Plan zu Ihrer Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten. Wir unterstützen Sie bei der Nachfolgeplanung.

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