Gesellschaftsrecht

Das Beratungsspektrum unserer Kanzlei im Gesellschaftsrecht reicht von der Gründung von Gesellschaften sämtlicher Rechtsformen über die Planung und Implementierung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, die Reorganisation im Krisenfall und schließlich die Planung und Abwicklung der Unternehmensnachfolge. Wir unterstützen Sie zu den gesellschaftsrechtlichen Themen Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen, Kapitalbeteiligungen, Konzernfinanzierungsstrukturen und in allen gesellschafts- und konzernrechtlichen Problemstellungen, welche in Ihrem Unternehmen auftreten können. Auch beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen zu Gesellschaftsorganen sowie der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen aller Art. Wir bieten eine interdisziplinäre Beratung durch Integration von Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungskompetenzen, um für Sie umfassende Lösungen „aus einem Guss“ und unter Berücksichtigung rechtlicher, steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte optimiert zu erarbeiten. Zu unserer Klientel zählen nationale Unternehmen aller Branchen, vom Einzelunternehmer über Mittelständler bis zum nationalen Konzern.

Beratung bei Gründung von Gesellschaften, Planung von Strukturmaßnahmen, der Reorganisation im Krisenfall u.v.m.

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