Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Wir sind eine auf das Wirtschaftstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten nationale Unternehmen, ebenso wie Einzelpersonen bundesweit. Den Kern unserer Arbeit bildet die Verteidigung von Einzelpersonen. Das Strafverfahren richtet sich primär gegen Einzelpersonen. Auch in Verfahren im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, von dem vornehmlich Unternehmen betroffen sind, gilt dies, da das deutsche Strafrecht an der persönlichen Verantwortlichkeit einzelner Personen ansetzt, auch wenn es Bestrebungen gibt, Unternehmen als juristische Personen zur Verantwortung zu ziehen. Für alle Beteiligten eines Unternehmens, ob als Gesellschaftsorgane oder als Mitarbeiter eines Unternehmens, ob als selbständiger Kaufmann oder Freiberufler, es bleibt stets die Gefahr, als Einzelperson strafrechtlich verfolgt zu werden. Wer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit in Sachverhalte involviert ist, die im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren überprüft werden, der kann Beschuldigter eines Strafverfahrens sein oder werden, häufig unter Umständen ohne dass der einzelne Beschuldigte subjektiv maßgebenden Einfluss auf einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt hatte. Die Folgen strafrechtlicher Ermittlungen gegenüber Unternehmen sind erheblich, da in einer Mehrzahl von Fällen Geschäftsräume durchsucht, Unterlagen und elektronische Daten sichergestellt und Betriebsabläufe gestört werden. Kontopfändungen bei Haus- und Geschäftsbanken und Inhaftierung beschuldigter Einzelpersonen können ganze Unternehmen lahmlegen. Sofern Sie einer solchen Situation ausgesetzt sein sollten, stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowohl im Rahmen einer vorbereitenden / präventiven, als auch im Rahmen einer verfahrensmäßigen Verteidigung zur Seite. Bei der Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen stellen wir uns schützend vor Sie und gewährleisten, dass Ihnen als Beschuldigtem alle Ihnen zustehenden Rechte zukommen. Die aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht erworbene Erfahrung sowie die Fähigkeit, rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kompetenzen zu bündeln und unser persönlicher Einsatz sind Gewähr dafür, dass Ihr Fall schnellstmöglich effizient dem bestmöglichen Ergebnis zugeführt wird. Wir beraten und unterstützen Sie auch bei der Bewältigung von Unregelmäßigkeiten in Ihrem Unternehmen, welche häufig als Folge- und Begleiterscheinungen betriebswirtschaftlicher, steuerrechtlicher oder insolvenzrechtlicher Art aufkommen können.