Posts by Christian Weber

Widerruf von Autokrediten

Schuldet der Verbraucher dem Verkäufer des Wagens einen Ersatz für die gefahrenen Kilometer? Höchst umstritten ist bislang die Frage, ob der Verbraucher für die Nutzung des Fahrzeuges, also die von ihm gefahrenen Kilometer, Abnutzung und etwaige Beschädigungen etc. Wertersatz leisten muss. Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. Beim Widerruf von Autofinanzierungen könnte das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 29. Juni 2018 (Az.: 330 O 145/18) eine wegbereitende Entscheidung gefällt haben: Das Landgericht Hamburg hat erstinstanzlich mit Versäumnisurteil vom 27. Juni 2018 entschieden, dass der Widerruf einer Autofinanzierung aus dem Jahr 2015 durch einen Verbraucher zulässig ist und dass insbesondere der Verbraucher keinen Nutzungswertersatz zahlen muss. Dies bedeutet letztendlich, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank zurückgibt, Zug um Zug gegen seine geleisteten Raten, jedoch für die Nutzung des Fahrzeuges keinen Wertersatz leisten muss.
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Risiko Scheinselbständigkeit: An welchen Kriterien wird eine Scheinselbständigkeit gemessen und wie können Sie Scheinselbständigkeit vermeiden?

Durch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes haben sich neben dem gewöhnlichen Arbeitnehmeranstellungsverhältnis sogenannte „atypische Beschäftigungsverhältnisse“ herausgebildet. Diese sind oft als Vertragsverhältnisse des Unternehmers mit Selbständigen konzipiert, z. B. Verträge über freie Mitarbeit, bei welchen vor allem dann Probleme entstehen können, wenn die Bindung der Vertragsparteien zueinander zu eng ist. Was ist ein typisches und was ist ein atypisches Beschäftigungsverhältnis? Typische Anstellungsverhältnisse bieten dem Arbeitnehmer vor allem Vorteil in Form von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften und sozialversicherungsrechtlichen Absicherungen. Atypische Beschäftigungsverhältnisse, wie Subunternehmerverträge, Dienstverträge oder freie Mitarbeiterverträge geprägt von freier Arbeitszeiteinteilung bieten dafür höheren Einkommenschancen, leichten Lösungsmöglichkeiten und auf Beschäftigungsgeberseite oftmals einem geringeren finanziellen Aufwand. Über die Form der Zusammenarbeit haben beide Parteien grundsätzlich Gestaltungsfreiheit, so dass die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen einem Beschäftigungsgeber und einem Beschäftigungsnehmer grundsätzlich frei verhandelt und vereinbart werden können.
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Entstehung und Vermeidung von Phantomlohn

Lohn richtig berechnen – So geht’s Für eine korrekte Lohnberechnung gilt es eine Vielzahl von Faktoren bzw. Fallgruppen zu berücksichtigen. Eine wichtige Fallgruppe ist zum Beispiel der seit 1.1.2015 geltende gesetzliche Mindestlohn. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns betrug zunächst 8,50 € brutto und beträgt seit 1.1.2017 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Für jeden Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, ist es wichtig zu wissen, dass der Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse und damit auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gilt. Aber auch Fälle in denen sich das dem Arbeitnehmer zustehende Arbeitsentgelt zum Beispiel aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder unmittelbar aus Gesetz ergibt, sind in der Praxis zu berücksichtigen.
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Das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen

Ungünstige Konditionen beim Kredit – Wie komme ich da raus? Wer vor einigen Jahren noch zu deutlich ungünstigeren Konditionen ein Finanzierungsdarlehen aufgenommen hat, ärgert sich bei der aktuellen Niedrigzinsphase über die hohe Kostenbelastung. Die Umschuldung auf das heutige Zinsniveau ist mitunter sehr problematisch, da aufgrund längerer Zinsfestschreibungen (10, 15 oder 20 Jahre) Kreditinstitute bei einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensverhältnisses Vorfälligkeitsentschädigungen verlangen. Nur wenn die Zinsfestschreibung ausläuft und über eine Verlängerung des Darlehens nachgedacht wird, können die preisgünstigen Finanzierungskonditionen der Hausbank oder, bei Umfinanzierung, einer Drittbank genutzt werden.
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AGB in Verbraucherverträgen – für Anzeigen und Erklärungen des Verbrauchers darf in AGB keine strengere Form als die Textform gelten.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes vom 24. Februar 2016 (Bundesgesetzblatt 2016 I, Seite 233) gilt für AGB in Verbraucherverträgen, dass es dem Verbraucher gestattet sein muss, Anzeigen oder Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner in Textform abzugeben. Textform bedeutet, dass aus der Erklärung zwar der Absender durch Namensangabe hervorgehen muss, der Absender die Erklärung jedoch nicht eigenhändig unterschreiben muss.
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