Zur Kanzlei Prof. Dr. Schneiderbanger verbindet uns eine jahrzehntelange, sehr gute Geschäftsbeziehung, sowohl im privaten als auch geschäftlichen Bereich. Sie ist geprägt von hoher fachlicher Qualität, aber auch dem Vermögen, sich in die Bedürfnisse und Anliegen des Mandanten hinein zu versetzen. Aktuell bedanken wir, meine Frau und ich, uns insbesondere bei den Herren Prof. Dr. Schneiderbanger und Rechtsanwalt Debevc für die hoch kompetente Beratung in einer sehr komplexen Thematik.
Die Kanzlei Dr. Schneiderbanger betreut uns seit vielen Jahren sowohl in privaten, wie auch in geschäftlichen Dingen in Bezug auf unsere GmbH.
So kümmert sich die Kanzlei um unsere steuerlichen und buchhalterischen Angelegenheiten und vertritt uns – soweit dies ab und an erforderlich ist – auch in rechtlichen Sachverhalten. In einer verkehrsunfallrechtlichen Sache, kümmerte sich die Kanzlei umfassend und zu unserer vollsten Zufriedenheit um unsere Interessenvertretung.
Wir erhalten durch die Kanzlei Dr. Schneiderbanger das Gesamtpaket aus betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Beratung aus einem Hause.
Mit den Leistungen der Kanzlei Dr. Schneiderbanger sind wir super zufrieden und empfehlen diese jederzeit mit gutem Gewissen weiter.
Ich bin selbständiger Handwerksmeister und musste mich nach vielen Jahren Berufstätigkeit gesundheitsbedingt aufgrund einer schwerwiegenden Rückenverletzung beruflich massiv einschränken, da mir ein Bewegen jeglicher Lasten – was prägend für meinen Beruf ist – unmöglich wurde.
Seit meiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2010 und nach Beantragung von Versicherungsleistungen bei meiner Versicherung (einem namhaften Versicherungskonzern) verweigerte diese vehement sowohl die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, als auch die vereinbarte Beitragsfreistellung. So war ich über Jahre hinweg gezwungen, notdürftig meinen Betrieb zumindest zur Deckung der wesentlichen Kosten aufrecht zu erhalten und gegen die Versicherung, die hier kaltschnäuzig auf Zeit spielte, über Jahre hinweg zu prozessieren. Sowohl im erstinstanzlichen Klageverfahren wurde ich durch die Kanzlei Dr. Schneiderbanger & Kollegen vertreten, auch im zweitinstanzlichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht, als die Versicherung gegen ein meiner Klage im Wesentlichen stattgebendes Urteil Berufung einlegte. In dieser versicherungsrechtlichen Materie wurde ich stets professionell, mit Blick auf meinen Betrieb sowie im Rahmen geführter Verhandlungen unter Einbeziehung auch steuerlicher Aspekte sehr kompetent vertreten. In meinem Interesse wurde zielorientiert in Anbetracht der Verzögerungstaktik der Versicherung schnell und effizient gearbeitet. Auch wenn der Weg durch zwei Instanzen nicht immer einfach war, so hatte ich mit der Kanzlei Dr. Schneiderbanger & Kollegen Fachleute an der Seite, die mich hier begleiteten.
Mit dem erzielten Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Bei der Kanzlei Dr. Schneiderbanger erhält man rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung sowie auch steuerliche Beratung auf einem sehr hohen Niveau. Die Kanzlei Dr. Schneiderbanger & Kollegen kann ich jederzeit weiterempfehlen.
Meine jahrelang juristisch verkorkste finanzielle Situation hat diese Kanzlei auch gegen große Namen zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten und bestens gelöst. Diese Kanzlei hat bewiesen, dass sie – auch vor Gericht – keine große, gegnerische Anwaltsfabrik zu fürchten braucht. Komplexe juristische Fragestellungen mit privatrechtlicher und steuerrechtlicher Verquickung sind gleichsam souverän bearbeitet und in meinem Sinne kompetent und erfolgreich durchgesetzt worden. Die persönliche und juristische Betreuung war perfekt gewährleistet: immer menschlich, nicht herablassend, immer schnell und kurzfristig auf hohem Niveau, organisatorisch wie fachlich großartig. Ich hätte keine bessere Kanzlei finden und keinen besseren Erfolg feiern können.