Am Donnerstag, den 6. März 2014 haben die Finanzstaatssekretäre von Bund und Ländern beschlossen, die Selbstanzeige nicht – wie insbesondere von Teilen der SPD gefordert – abzuschaffen, die Regelungen zur Selbstanzeige jedoch deutlich zu verschärfen.
Auszugehen ist nach dem jetzigen Stand zumindest von den folgenden Änderungen:
- Die strafrechtliche Verjährungsfrist, die für Steuerhinterziehungen anwendbar ist, soll sich von fünf auf zehn Jahre erhöhen. Dies hätte zur Folge, dass sich der Zeitraum, für den der Steuerpflichtige hinterzogene Steuern nacherklären muss, dementsprechend verlängert, da sich dieser Zeitraum an der strafrechtlichen Verjährung der Hinterziehungstaten orientiert.
- Der Strafzuschlag in Höhe von 5%, der derzeit ab einer Summe hinterzogener Steuern in Höhe von mehr als 50.000 Euro je Hinterziehungstat erhoben wird, soll erhöht werden, voraussichtlich auf 10%.
Ob und inwieweit die Erhebungsschwelle für den Strafzuschlag abgesenkt wird sowie über weitere Fragen und Einzelheiten soll von der voraussichtlich am 27. März 2014 tagenden Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern entschieden werden.
Zudem soll eine eigenständige Regelung für die Lohnsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuervoranmeldung geschaffen werden. Diese Anmeldungen seien auf Grund des engen Zeitrahmens anfällig für unabsichtliche Fehleintragungen, deren „Kriminalisierung“ vermieden werden solle.