KISTAM-Abruf – Beantragung für Kapitalgesellschaften

KISTAM-Abruf – Beantragung für Kapitalgesellschaften

Die Frist für den Abruf der Kirchensteuermerkmale 2015 wurde bis Ende November verlängert. Und das Bundeszentralamt hat ausdrücklich offen gelassen, ob eine weitere Verlängerung – vielleicht sogar bis Ende Dezember – möglich ist.

Denn das Verfahren ist für Kapitalgesellschaften extrem zeitaufwändig. In mehreren Registrierungsschritten müssen online und per Post verschiedene Formulare ausgefüllt und abgeschickt werden, bevor der eigentliche Abruf überhaupt starten kann. Das gesamte Procedere kann sich deshalb leicht über mehrere Wochen hinziehen.

Kapitalgesellschaften, die sich bislang noch nicht mit dem Verfahren befasst haben, müssen jetzt dringend mit dem Bundeszentralamt Kontakt aufnehmen und sich online registrieren.