Nach aktuellen Pressemitteilungen haben sich die Ländervertreter darauf verständigt, den Strafzuschlag nach § 398 a AO in Höhe von derzeit 5 % der hinterzogenen Steuer künftig progressiv auszugestalten.
Beträgt die hinterzogene Steuer über 25.000,00 Euro, so sollen fortan 10 % gelten, bei hinterzogenen Steuern über 100.000,00 Euro sollen es 15 % sein und ab einem Hinterziehungsbetrag von über 1 Mio. Euro sollen 20 % gelten.
Da nach der Einigung der Ländervertreter, damit gerechnet werden muss, dass der progressiv gestaltete Strafzuschlag relativ kurzfristig gesetzestechnisch umgesetzt werden wird, sollten betroffene Steuerpflichtige nicht zögern jetzt noch durch eine Selbstanzeige in den „Genuss“ der Altregelung vom Strafzuschlag zu kommen.
Für Fragen diesbezüglich steht Ihnen Herr Prof. Dr. Schneiderbanger (Steuerberater, Rechtsanalt, Vereidigter Buchprüfer oder Herr Markus Debevc (Steuerberater, Rechtsanwalt u. Fachberater für Internationales Steuerrecht) jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns unter Tel: 09281-71550.