Weitere Verschärfung der Voraussetzungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Entsprechend der Einigung der Finanzminister von Bund und Ländern am 27. März 2014 zur Verschärfung der Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Der Strafzuschlag wird mindestens verdoppelt. Künftig soll bei einer Selbstanzeige nur derjenige straffrei bleiben, der ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000,00 Euro einen Strafzuschlag in Höhe von 10 % bezahlt. Darüber hinaus wird geprüft, ob der Zuschlag noch weiter erhöht und bereits ab Hinterziehungssummen von weniger als 50.000,00 Euro ausgelöst werden kann.
  • Außerdem muss jeder Steuerhinterzieher in Zukunft seine Steuereinnahmen für die letzten 10 Jahre nacherklären.
  • Daneben ist die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen (6 %/Jahr) weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige.
  • Schließlich soll geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt.

Durch die o. g. Maßnahmen, die wohl in Kürze gesetzestechnisch umgesetzt werden, verschärft der Gesetzgeber die im Grunde bereits jetzt strengen Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nochmals erheblich.

Betroffene Steuerpflichtige sollten daher u. E. nicht zögern, sich einem ggf. anonym geführten und damit auch kostenlosem Erstberatungsgespräch zu unterziehen, um noch in den Genuss der bisher geltenden Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige zu kommen.