Kündigung von Bausparkassenverträgen

Angesichts der für Anleger desolaten Zinssituation am Kapitalmarkt kündigen derzeit wohl eine Vielzahl von Bausparkassen teure Altverträge.
So sollen seit Anfang 2014 bereits 120.000 Kunden dieser sog. „Altverträge“ gekündigt worden sein.
Betroffene Kunden sollten die Kündigung jedoch nicht widerspruchslos hinnehmen, sondern sich ggf. bei uns bzw. unserem Kooperationspartner, den Kreditsachverständigen

Hink & Fischer
Kreditsachverständige GbR
Marienstraße 11-13
95100 Selb

Telefon: 09287 8827501
Telefax: 09287 8827502
Email: info@hink-fischer.de
www.hink-fischer.de

in einem unverbindlichen Erstgespräch über ihre Recht der Kündigung evtl. erfolgreich zu widersprechen, beraten lassen.
Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch wenden Sie sich bitte in unserer Kanzlei an:
Prof. Dr. Bernd Schneiderbanger
Steuerberater – Rechtsanwalt – Vereidigter Buchprüfer

Christian Weber
Rechtsanwalt – Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
bzw. direkt an die Kreditsachverständigen, die Herren Hink und Fischer