Unternehmer sollten für das begonnene Jahr 2014 eine Gewinnprognose aufstellen und das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen kalkulieren. Sind die für 2014 festgesetzten Vorauszahlungen höher als die zu erwartende Steuerschuld, hilft ein frühzeitig gestellter Antrag auf Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen. Hierbei sind jedoch ein paar Verhaltensregeln zu beachten.
Um die Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer für das erste Quartal zu erreichen, ist Eile geboten. Denn die erste Vorauszahlung zur Gewerbesteuer 2014 ist bereits am 15. Februar 2014 fällig. Sinnvoll ist jedoch evtl. auch bis zum 3. Quartal abzuwarten, um aussagekräftige Schätzungen vornehmen zu können. Der Herabsetzungsantrag ist nämlich eine Erklärung, so dass grundsätzlich alle Verfahrensvorschriften gelten, auch die der Steuerhinterziehung. Wegen Steuerhinterziehung macht sich daher strafbar, wer den Steuerbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt.
Besonderheit bei der Gewerbesteuer: Der Herabsetzungsantrag ist nicht direkt bei der Gemeinde zu stellen, sondern beim Finanzamt. Das Finanzamt informiert anschließend die Gemeinde per Gewerbesteuermessbescheid zu Zwecken von Vorauszahlungen.
Wer nicht gewerbesteuerpflichtig ist, hat mit seinem Herabsetzungsantrag zur Einkommensteuer noch Zeit. Die erste Vorauszahlung 2014 zur Einkommensteuer ist erst am 10. März 2014 fällig.
Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Antrag
Damit der Sachbearbeiter im Finanzamt mitspielt und die laufenden Vorauszahlungen 2014 herabsetzt, sind folgende Nachweise vorzulegen bzw. folgende Argumente vorzubringen:
- Die Ermittlung des voraussichtlich zu versteuernden Einkommens und des Gewerbesteuerertrags bei Gewerbesteuerpflicht für 2014 ist schriftlich mit dem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt einzureichen.
- Dabei sind die Gründe für voraussichtliche Gewinn- und Umsatzeinbrüche 2014 darzulegen (Wegfall eines Auftrags, Abzug eines Investitionsabzugsbetrags, Neuausrichtung des Geschäfts, etc.).
- Dem Finanzamt ist im Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen (Formblatt!) mitzuteilen, dass vor der Vorauszahlung des vierten Quartals erneut eine Überprüfung der Vorauszahlungen 2014 vorgenommen wird und gegebenenfalls für das vierten Quartal eine Heraufsetzung der Vorauszahlungen erfolgen wird.