Die Geschäftsführung der Medienhaus Mintzel-Münch GmbH in Hof hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Hof Professor Dr. Bernd Schneiderbanger aus Hof bestellt. Bei Antragstellung beschäftigte Mintzel-Münch 42 Arbeitnehmer. Die Gründe für den Insolvenzantrag liegen „nach einer ersten vorsichtigen Einschätzung“ im Wesentlichen in dem schwierigen Geschäftsfeld der Druck-Branche, teilte die Kanzlei Schneiderbanger am Montag mit. Die Branche sei seit Jahren geprägt von Umsatzrückgängen, vor allem bedingt durch neue Medien wie das Internet, sowie steigenden Kosten. Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung hätten keine Lohnrückstände bestanden, sagte Schneiderbanger weiter.
Müssen sich die Beschäftigten von Mintzel-Münch – wie im Fall der insolventen Firma Maintaldruck in Mainleus, Kreis Kulmbach – auf Rückzahlungen bereits erhaltener Löhne und Gehälter einstellen? Dafür gebe es „derzeit keine Anhaltspunkte“ erklärte der vorläufige Insolvenzverwalter. Es sei noch zu früh, um auf diese Frage zu antworten.
Derzeit werde dafür Sorge getragen, dass der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht erhalten bleibt, erklärte Schneiderbanger weiter. Darüber hinaus würden mit den Beteiligten Fortführungs- und Übernahmemöglichkeiten geprüft, „um den Betrieb wenn möglich zu erhalten“.
„Die Betrieb geht weiter“, bestätigte Stephan Hoermann (Bild), zusammen mit Peter Gänßlen Geschäftsführer der Hofer Traditionsdruckerei, am Montag gegenüber der Frankenpost. Die angespannte allgemeine Wirtschaftslage im Land und die schlechte Zahlungsmoral einiger seiner Kunden führte Hoermann als Gründe für den Insolvenzantrag an.
Informationen, wonach das Unternehmen von seiner Belegschaft verlangt habe, auf rund zehn Prozent der Löhne und Gehälter zu verzichten, wollte Hoermann weder bestätigen noch dementieren. „Wir haben alles versucht, um den Insolvenzantrag zu vermeiden“, sagte er lediglich. Bis 31. Dezember 2008 habe bei Mintzel-Münch ein Haustarifvertrag gegolten. Spekulationen, Maschinen seien vor dem Insolvenzanztrag aus der Firma in eine andere Gesellschaft verlagert worden, wies Stephan Hoermann entschieden zurück. Dieter Weigel