Hoch erfreut und auch ein wenig stolz teilen wir mit, dass unsere Kanzlei im November 2014 als eine von wenigen Insolvenzverwalterkanzleien in Deutschland die exklusive Zertifizierung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) auf Anhieb und mit einem sehr guten Ergebnis erreicht hat.
Durch die erfolgreiche Zertifizierung wird uns nunmehr auch durch eine externe und unabhängige Qualitätskontrolle offiziell bestätigt, dass unsere Tätigkeiten im Bereich der Insolvenzverwaltung höchsten Qualitätsanforderungen genüge tun.
Das die Einhaltung hoher qualitativer Standards schon immer eine der obersten Maximen unseres Handelns war und ist, belegt sich insoweit auch durch die seit 2011 revolvierenden Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 / 2008 erfolgreich absolvierten Zertifizierungsprozesse.
Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID), der führende Fach- und Berufsverband insolvenzverwaltender Kanzleien in Deutschland, dessen Mitglied wir seit 2007 sind, hat mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) hohe qualitative Standards für gerichtlich bestellte Sachverständige, (vorläufige) Insolvenzverwalter, Sonderinsolvenzverwalter, (vorläufige) Sachwalter und Treuhänder am 5. Mai 2012 festgelegt.
Diese Standards, die den an die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer anzulegenden Prüfungsstandards durchaus vergleichbar sind, bestätigen den insoweit zertifizierten Kanzleien im Rahmen der in der Insolvenzverwaltung zu erbringenden Tätigkeiten die Einhaltung höchster Qualitätsmaßstäbe.
Wir haben insoweit den Nachweis erbracht und werden dies auch künftig durch jährlich revolvierend erfolgende Zertifizierungsprozesse auch nachhaltig tun, dass wir uns übertragende Insolvenzmandate unabhängig, transparent und qualitativ anspruchsvoll zur vollsten Zufriedenheit unserer Auftraggeber, der Insolvenzgerichte betreuen werden.
Diese Berufsregeln sollen zusätzlich das Bemühen der nach diesen Kriterien zertifizierten Insolvenzverwalter dokumentieren, eine sanierungsorientierte Insolvenzverwaltung in Bezug auf die Fortführung und Sanierung der ihnen anvertrauten Unternehmen nach höchsten Qualitätsansprüchen zu erreichen. Auch dieses Bemühen, d. h. sanierungsfähige Unternehmen mit den Mitteln der Insolvenzordnung zu erhalten, war immer ein vorrangiges Ziel im Rahmen unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter.
Wie bereits dargelegt, war die unabhängige, transparente, qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung und auch und insbesondere die Fortführung und Sanierung insolventer Unternehmen schon immer die Grundlage unseres Handelns.
Wir freuen uns jedoch darüber, dass uns die Einhaltung und Beachtung höchster Qualitätsstandards im Rahmen der Insolvenzverwaltung nun auch von dritter Seite offiziell bestätigt worden ist.