OECD-Standard über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

Deutschland hat mit 50 Staaten, darunter zahlreiche sog. Steueroasen, im Einzelnen mit:

Argentinien, Barbados, Belgien, Bulgarien, Curacao, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indien, Irland, Island, Italien, Kolumbien, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und die unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete (Isle of Man, Guernsey und Jersey) sowie die Überseegebiete des Vereinigten Königreiches (Anguilla, Bermuda, Britische Jungferninseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat und Turks- und Caicos-Inseln), Zypern

Abkommen nach dem OECD-Standard über den automatischen Informationsaustausch über Kapitalvermögen und Kapitalerträge abgeschlossen. Weitere Abkommen werden in Kürze folgen.

Ein erster Informationsaustausch soll voraussichtlich ab September 2017 für 2016 bei Konten mit hohen Kapitalguthaben, d. h. Guthaben größer oder gleich einer Million US Dollar zum 31. Dezember 2015, stattfinden. Im Anschluss daran für die übrigen Fälle.

Das nunmehr abgeschlossene Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Kapitalvermögen und Kapitalerträge fügt sich nahtlos in die zum Jahreswechsel beschlossenen Verschärfungen zur strafbefreienden Selbstanzeige und zieht aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung das Netz betroffener Steuerpflichtiger hinsichtlich bisher verschwiegener Kapitaleinkünfte im Ausland immer enger.

Betroffene Steuerpflichtige sollten daher ihnen noch verbleibende Zeiträume bis zur Übermittlung entsprechender Daten im Wege des automatischen Informationsaustauschs nutzen und sich für eine entsprechende Nacherklärung in professionelle Hände begeben.

Dafür stehen wir, Herr Prof. Dr. Bernd Schneiderbanger Steuerberater, Rechtsanwalt vereidigter Buchprüfer und Herr Markus Debevc Steuerberater, Rechtsanwalt Ihnen als Ansprechpartner unter den u. g. Kontaktdaten zur Verfügung.