Erbstreit: Wenn das Erbe zum Problem wird

Glücklich ist der, der nichts besitzt. Denn dann gibt es nach dem Ableben mit Sicherheit keinen Streit um das Erbe. Oder anders ausgedrückt: „Wenn das Erbe zum Problem wird“!

Nach Schätzung des Deutschen Institut für Altersvorsorge werden zwischen 2015 und 2024 rund 3,1 Billionen Euro Vermögen in Deutschland vererbt. Sei es als Erbe in Form von Geldvermögen aber auch in erheblichem Umfang in Form von Immobilien.

Die Richtung ist damit klar: Die Babyboomer erben, was die Nachkriegsgeneration in Form von immer wertvoller werdenden Häusern, Aktien, Bargeldvermögen und Ähnlichem erwirtschaftet hat.

Der Familienstreit als großer Nachteil vom Erbe

Die Aussicht, ein möglicherweise größeres Vermögen zu erhalten, erscheint dem Erben, der den Tod eines ihm nahestehenden Menschen verarbeiten muss, anfänglich wie ein positiver Hoffnungsschimmer.
Doch auch und gerade beim Erbrecht hat die Medaille eine negative Kehrseite, die häufig zu Streit um das Erbe führt. Denn erfahrungsgemäß lauert da, wo Geld weitergegeben wird, auch viel Streit. Denn hier hört ja bekanntlich die Freundschaft/Verwandtschaft auf.

Erbstreitigkeiten, ausgelöst durch Erbengemeinschaften, unbedachte Pflichtteilsrechte usw. können Familien für immer auseinandertreiben und langfristig Narben in der familiären Gemeinschaft hinterlassen. Ungeachtet der erheblichen Kosten, die entstehen, wenn über einen Nachlass heftig und lange gestritten wird.

Die Folgen eines Erbstreits und wie Sie Erbstreitigkeiten vermeiden können

Nach jahrelangem Streit um das Erbe, wenn auch noch der Fiskus sein Recht in Form von Erbschaftsteuern eingefordert hat, ist der ehemals erhebliche Nachlasswert dann auf ein Minimum geschmolzen und der Familienfrieden wahrscheinlich nachhaltig gestört.

Die gute Nachricht ist: So weit muss es nicht kommen. Das geltende Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerrecht bietet (neben entsprechenden Freibeträgen, die ggf. mehrfach ausgenutzt werden können) viele Gestaltungsmöglichkeiten, um im Rahmen von Testamenten, Erbverträgen oder Vereinbarungen zu Lebzeiten interessengerechte Lösungen im Rahmen der Erbfolge zu finden. Solche Regelungen helfen, Streitigkeiten über den Nachlass zu vermeiden. Darüber hinaus tragen sie auch in erheblichem Umfang zur Vermeidung oder Reduzierung von Erbschaft- und Schenkungssteuern mithilfe aller steuerlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten bei.

Sollten Sie daher Fragen zum geltenden Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerrecht haben und in einem gemeinsamen ersten Telefonkontakt ausloten wollen, ob in Ihrem Sachverhalt Beratungsbedarf besteht, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Weitere interessante Beiträge zum Thema „Erbe“ finden Sie hier.


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