Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation / Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

Nach dem im letzten Jahr das Bundesverfassungsgericht die überaus großzügigen Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes, wonach quasi Unternehmen fast aller Größenordnungen ohne Schenkungsteuerbelastung übertragen werden konnten für verfassungswidrig erklärt hat, steht nun zu befürchten, dass ab einem vererbten Firmenvermögen von 20 Millionen Euro eine Bedürfnisprüfung stattfinden muss, ob eine Verschonung von Schenkungsteuer für den Betrieb und die Arbeitsplätze wirklich notwendig ist.

Es ist daher abzusehen, dass künftig Unternehmensübertragungen in die nächste Generation deutlich höher besteuert werden als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Gut beraten waren daher die Unternehmer, die sich im vergangenen Jahr entsprechend informiert, auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts einstellen konnten und dem zur Folge im Einzelfall Übertragungsakte im Unternehmen ohne Steuerbelastung nach der alten großzügigen Rechtslage durchführen konnten.

So haben wir bereits am 22. September 2014 unter den aktuellen News auf unserer Homepage über die drohende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts informiert und darüber hinaus alle unsere Mandanten, die ggf. von dieser Entscheidung negativ betroffen sein konnten, in einem individuellen Schreiben über das Risiko des Wegfalls der günstigen Verschonungsregelungen und die dann drohenden negativen Steuerfolgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgeklärt. Unsere Mandanten, die von dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen waren, konnten also noch reagieren und die großzügigen Verschonungsregelungen des nunmehr für Verfassungswidrig erklärten Erbschaftsteuerrechts nutzen.

Sind Sie mittelständischer Unternehmer?

Wurden Sie durch Ihren Steuerberater / Rechtsanwalt oder aber Wirtschaftsprüfer auf die in informierten Fachkreisen bekannte anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen? Oder wurden Sie von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schlichtweg überrascht und „auf dem kalten Fuß erwischt“?

Soweit Sie von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überrascht worden sind, müssen Sie sich als verantwortungsvoller mittelständischer Unternehmer schon die Frage stellen, ob Sie sich in dieser schnelllebigen Zeit, in der eine Gesetzesänderung im Steuerrecht die nächste jagt und viele steuerrelevante Sachverhalte derzeit beim Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht oder gar dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung liegen, noch kompetent und vor allem vorausschauend beraten sind.

Unser Anliegen ist es insoweit unseren mittelständischen Mandanten nicht nur auf Nachfrage oder aber dann, wenn die entsprechende Gesetzesänderung eingetreten ist, deklaratorische Rechtsberatung zu leisten, sondern auch und insbesondere (siehe Erbschaftsteuergesetz) im Vorfeld negativer Entwicklungen durch eine aktive vorausschauende Beratung Gestaltungschancen zu erhalten.

Soweit Sie bezüglich unseres Kanzleileistungsangebots vielleicht zunächst einmal einen unverbindlichen Besprechungs- bzw. Kennenlerntermin wünschen, wenden Sie sich bitte an

  • Herrn Prof. Dr. Bernd Schneiderbanger, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vereidigter Buchprüfer
  • Herrn Markus Debevc, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Internationales Steuerrecht
  • Herrn Georg Schemela, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater