Haben Sie auch vor einigen Jahren zur Finanzierung einer privaten Immobilie einen Kreditvertrag mit Zinsbelastungen unterschrieben, die deutlich über den derzeit verhandelbaren Marktzinsen liegen und möchten Sie auch von den derzeit historisch niedrigen Marktzinsen profitieren, dann sollten Sie sich ggf. durch uns eingehend über die Möglichkeit zur Aufhebung Ihres alten Kreditvertrages beraten lassen.
Nach Feststellungen der Verbraucherzentrale Hamburg im Herbst 2014 sind angeblich dreiviertel aller Widerrufsbelehrungen in privaten Baufinanzierungsverträgen falsch, mit der Folge, dass der betroffene Kunde, der in einem Kreditvertrag über seine Widerrufsmöglichkeit falsch informiert worden ist, den Vertrag nachträglich kündigen kann
und das jeder Zeit!
Der betroffene Kunde ist nicht an die zweiwöchige Widerrufsfrist gebunden.
Soweit es dem betroffenen Kunden gelingt, die hochverzinslichen Altverträge gegen neue Kreditverträge zu tauschen, können im Einzelfall erhebliche Beträge eingespart werden, weil die Zinsen zwischenzeitlich rapide gefallen sind.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so stehen wir gegen eine Einmalgebühr in Höhe von
190,00 Euro zzgl. 19 % USt.
gerne zur Verfügung um auch Ihren Kreditvertrag einer dahingehenden Rechtsprüfung zu unterziehen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Christian Weber bzw.
Herrn Steuerberater Rechtsanwalt Vereidigten Buchprüfer Prof. Dr. Bernd Schneiderbanger