Zoll-Razzia wegen Mindestlohn

„Pünktlich“ vier Jahre nach Einführung des Mindestlohns haben in der vergangenen Woche Zollfahnder unangekündigt einige hundert mindestlohnintensive Betriebe im Dienstleistungsgewerbe, d. h. Frisöre, Nagelstudios, Gaststätten und Massageeinrichtungen usw., unangekündigt aufgesucht, um zu kontrollieren, ob unter anderem die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungspflichten, im Rahmen derer die betroffenen Betriebe ja eine Menge Fehler machen können, eingehalten worden sind. Kontrolliert wird mit Sicherheit auch, ob die vor einiger Zeit umgesetzte Mindestlohnerhöhung insbesondere bei den geringfügig Beschäftigten und der von diesen zu erbringenden Stundenanzahlen ordnungsgemäß umgesetzt wurde usw.

„Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt“, dass sich die Zollbehörden mit ihrer Razzia vier Jahre Zeit gelassen haben und nicht beispielsweise bereits im Jahr eins nach Einführung des Mindestlohns entsprechende Betriebe aufgesucht haben. Denn wenn es Betriebe von Anfang an im Rahmen der Aufzeichnungspflichten, oder ähnlichem falsch gemacht haben, dann werden sie nunmehr sich darauf einstellen müssen, dass sie für die vergangen vier Jahre zur Ader gelassen werden, das heißt ggf. Sozialversicherungsbeiträge in erheblicher Höhe nachentrichten müssen und eventuell darüber hinaus sogar noch einem Strafverfahren ausgesetzt sind.

Sollten Sie daher zu den betroffenen Betrieben gehören, die hier gegebenenfalls Unannehmlichkeiten in nächster Zeit zu befürchten haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, da wir über langjährig ausgewiesene Erfahrungen als Rechtsanwälte in Verhandlungen mit Zollbehörden bzw. Sozialversicherungsträgern verfügen, um gegebenenfalls in dieser Situation „noch zu retten, was überhaupt noch zu retten ist“.


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