Viele Versicherungsnehmer klagen über schlechte bis negative Renditen, weil ihre Lebensversicherungspolicen in der aktuellen Niedrigzinsphase nach Abzug der Kosten nicht mehr profitabel sind.
Vor allem in den 1990er Jahren und kurz nach der Jahrtausendwende wurden Lebensversicherungsverträge zum Abschluss gebracht, die sich als Altersvorsorge praktisch von selbst finanziert haben sollen. Zum Teil waren derartige Lebensversicherungsverträge mit Darlehen, (auch auf Fremdwährungsbasis) verbunden. Soweit sich hier der Kunde z.B. für eine Darlehenstilgung in Schweizer Franken entschied, hat dies mit der Euro-Krise und einer erheblichen Aufwertung des Schweizer Frankens massive Folgen. Die Versicherungsprämien waren nahezu vollständig fremdfinanziert, um Zinsen hierauf (bis Januar 2009) als Werbungskosten geltend machen zu können. Das Funktionieren dieses Models hing davon ab, dass die Erträge aus der Versicherungspolice höher sind als die Zinsen, die für das Darlehen bezahlt werden mussten. Diese Rechnung ging für viele Versicherungsnehmer letztendlich nicht auf, sodass Darlehen (oft noch kombiniert mit einem Investmentfond, mit dessen Gegenwert das Darlehen abgelöst werden sollte) letztlich mehr oder minder aus Eigenmitteln getilgt werden mussten. Ein Draufzahlgeschäft für viele Versicherungsnehmer. Im Rahmen einiger verbraucherfreundlicher Urteile hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass Lebensversicherungsverträge mit Abschluss zwischen 1994 und 2007 oft rückabgewickelt werden können, da hier häufig nicht richtig über das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht belehrt wurde. Zum Teil fehlten Informationen zum Widerrufsrecht oder es wurden fehlerhafte Angaben im Rahmen der Belehrung zu Form und Frist des Widerrufs gemacht. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt letztlich dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und Verträge noch heute widerrufen werden können. Folge eines erfolgreichen Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrages, insbesondere mit Rückerstattung von Beiträgen und Nutzungen an den Versicherungsnehmer.
Für eine diesbezügliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
14. Juni 2017