Ordnungsmäßige Unterschrift – Was sind die gesetzlichen Anforderungen

Eine eigenhändige Unterschriftsleistung ist zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften oder Willenserklärungen nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann erforderlich, wenn durch Gesetz die Schriftform vorgeschrieben ist. Dies ist z.B. der Fall bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen oder von Mietverträgen, der Ausstellung einer Quittung, der Mängelrüge im Baurecht oder dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags.