Die Grundsteuerreform 2022 kommt – Jede in Deutschland belegene Immobilie ist betroffen!

Die Grundsteuerreform 2022 kommt – Jede in Deutschland belegene Immobilie ist betroffen!

Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass am 1. Januar 2025 in Deutschland die neue Grundsteuerreform in Kraft tritt.

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Im Jahr 2022 müssen Finanzämter dafür bundesweit alle in Deutschland belegenen Grundstücke und Immobilien neu bewerten und die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen.
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden.

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.

Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungs-verfahren teilzunehmen.

Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen. Für die Einreichung der Steuererklärungen ist ein knapp bemessener Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 vorgesehen.

Wir unterstützen Sie gerne, beraten Sie zum Neubewertungsverfahren und übernehmen den Prozess sowie die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.

Sie sind an einem Beratungsgespräch interessiert bzw. Sie möchten uns den Auftrag für die Erstellung der Feststellungserklärung erteilen?

Dann möchten wir Sie bitten, sich kurzfristig mit uns in Verbindung zu setzen.

 


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