Steuerermäßigung auf energetische Sanierungen

Energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim – die Finanzbehörde bietet in § 35 c Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, im Zeitraum von 2020 bis 2030 eine Steuerermäßigung für Aufwendungen aus energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zu erlangen.

Eine steuerliche Förderung ist möglich für begünstigte Objekte, welche als eigene Wohngebäude mit einem Alter von mehr als 10 Jahren innerhalb der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum zu eigenen Wohnzwecken genutzt und energetisch saniert werden.

Begünstigt sind Aufwendungen der energetischen Gebäudesanierung bis maximal 40 000 Euro, wobei die Baumaßnahmen nach dem 31.12.2019 begonnen haben müssen.

Förderungsfähig sind im Wesentlichen folgende Sanierungsmaßnahmen: Wärmedämmung von den Wänden/Dachflächen/Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage, Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Die Erlangung der Steuerermäßigung ist antragsabhängig und wird von den Finanzbehörden nicht von Amts wegen berücksichtigt.

Im Vorfeld der Durchführung jeder energetischen Sanierungsmaßnahme an einem Wohngebäude (inkl. Ferienwohnungen) lohnt es sich, von unserer Kanzlei überprüfen zu lassen, ob im Einzelfall die finanziellen Vorteile aus einer KfW-Förderung (z. B. zinsverbilligtes Darlehen oder Zuschuss) oder aus der Steuerermäßigung gemäß § 35 c Einkommensteuergesetz günstiger sind. Ist ein KfW-Antrag erst einmal gestellt, schließt dies für die Einzelmaßnahme die Steuerermäßigung aus.

Wir unterstützen Sie gerne, beraten Sie zur steuerlichen Bewertung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und übernehmen für Sie den Prozess sowie die Abwicklung mit den Finanzbehörden.

Sie sind an einem Beratungsgespräch interessiert bzw. Sie möchten uns mit der Berechnung und Beantragung der finanziellen Vorteile im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierungsmaßnahme beauftragen? Dann stehen wir Ihnen zu diesen Themen jederzeit per E-Mail unter info@dr-schneiderbanger.de sowie per Telefon unter 09281 71550 und 0961 470350 zur Verfügung.

 


Bildnachweis:

Bild-Nummer: 96068431 Holger Luck – stock.adobe.com