Anmeldefrist für PV-Anlagen beachten

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hat einen Besitzer einer Photovoltaikanlage zur Rückzahlung von EEG-Beihilfe verurteilt. Das Geld habe dem Landwirt nicht zugestanden, weil er die Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet hatte. Ein teures Versäumnis, wie sich jetzt herausgestellt hat. 200.000 Euro muss er zurückzahlen.

Generell gilt, dass nur der Anlagenbetreiber selbst die Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anmelden kann. Dies kann nicht der Installateur oder andere Dritte erledigen. Sie sind dazu nicht berechtigt. Die Anmeldung der Anlage erfolgt seit dem Jahr 2011 ausschließlich über das Internet, das Portal der Bundesnetzagentur.

Der Bundesnetzagentur müssen auf diesem Weg wiederum bestimmte Daten übermittelt werden. Dieses sind neben dem Namen und der Anschrift des Anlagenbetreibers dessen Mail-Adresse, sowie der Standort der Anlage, die Nennleistung in kWp und (wichtig) der Tag der Inbetriebnahme.

Jeder Besitzer einer Photovoltaikanlage sollte die Frist beachten: Die Anmeldung der eigenen Photovoltaikanlage sollte vor oder spätestens am Tag der Inbetriebnahme erfolgen. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist absolut notwendig, wer die Frist nicht einhält und die Anmeldung versäumt, hat keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung.

Hintergrund ist, dass die deutschen Netzbetreiber verpflichtet sind, den Strom aus Photovoltaikanlagen in das Netz einzuspeisen. Sie zahlen dann entsprechend auch die Einspeisevergütung aus. Daher muss die Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber angemeldet beziehungsweise bei diesem ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden. Dieser Antrag sollte wiederum grundsätzlich vor der Montage der eigenen Photovoltaikanlage gestellt werden.

Nach einer eventuellen Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber kann die Montage der Photovoltaikanlage erfolgen. Wenn die Anlage installiert ist, steht die Inbetriebnahme an, von der es ein Inbetriebnahmeprotokoll geben sollte. Dieses wird zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur – der Anmeldung bei der Behörde – an den Netzbetreiber übermittelt. Danach kommt es zur Auszahlung der Einspeisevergütung für die eigene Anlage.