Die europäische Kommission hat im Juli diesen Jahres eine Geldbuße gegen die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, Iveco und DAF in Höhe von rund 3 Milliarden Euro wegen verbotener Kartellabsprachen festgesetzt. Dem stimmten die Unternehmen im Rahmen eines Vergleichs zu. MAN musste kein Bußgeld bezahlen, weil er als sog. Wistle-Blower der Kartellbehörde bei den Ermittlungen geholfen hat. Scania hat sich an diesem Vergleich nicht beteiligt, sodass das eingeleitete Kartellverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die LKW-Produzenten haben 14 Jahre lang, von 1997 bis 2011, ihre Bruttolistenpreise für mittelschwere (6-16 t Nutzlast) und schwere LKW’s (über 16 t Nutzlast) abgesprochen. Auch haben Sie sich auf einen bestimmten Zeitplan zur Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Schadstoffausstoßes geeinigt und damit verhindert, neue Technologien einzuführen. Konsequenz war, dass LKW’s mit letztlich alter Technik (welche ohne Kartellabsprache und bei entsprechendem Wettbewerb unter Umständen weitaus fortgeschrittener gewesen wären) zu überhöhten Preisen verkauft wurden. Hierdurch ist Abnehmern (Käufern und Leasingnehmern) von LKW’s dieser Hersteller (MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, Iveco, DAF , Scania) ein Schaden entstanden, da diese entweder einen zu hohen Kaufpreis oder zu hohe Leasingraten für den einzelnen LKW bezahlt haben.
Nach europäischem und deutschem Wettbewerbsrecht sind derartige Kartelle verboten. Betroffenen Kunden stehen insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Unternehmen zu. Die Höhe der Schadensersatzansprüche kann aktuell lediglich mit rund 15 % des Kaufpreises bzw. der Leasingraten geschätzt werden, da für eine konkrete Ermittlung erst ein entsprechendes Gutachten erforderlich ist.
Anspruchsgrundlage ist das Deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Deutsche Gerichte sind an die Feststellungen der EU-Behörden gebunden. Unbedingt zu beachten ist jedoch, dass derartige Ansprüche der Verjährung unterliegen und daher ein möglichst schnelles Handeln zu empfehlen ist. Geschädigte und mögliche Anspruchsinhaber sind Käufer und Leasingnehmer von mittelschweren und schweren LKW der vorstehenden Hersteller, welche in der Zeit von 1997-2011 ein derartiges Fahrzeug bezogen haben. Da hier vor allem Logistikfirmen und Firmen des produzierenden Gewerbes mit Fuhrpark betroffen sind, können z. B. bei Anschaffungskosten von rund 75.000,00 € und einer unverbindlichen Schadensschätzung von 15 %, mithin 11.250,00 €, schnell Summen im sechsstelligen Bereich im Raum stehen.
Sollten Sie hierzu Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gern die notwendige Versicherungsschutzanfrage.