Sehr geehrte Damen und Herren,
seit jeher verlangt die Finanzverwaltung die vollständige, richtige, zeitgerechte, geordnete und unveränderbare Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle. Die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einschließlich der steuerlichen Ordnungsvorschriften fordert jedem Unternehmer eine hohe Disziplin ab. Eine nur stiefmütterliche Behandlung der Aufzeichnungen oder fahrlässiger Umgang mit vorlagepflichtigen Unterlagen stellen ein oft nicht erkanntes oder unterschätztes Risikopotenzial dar. Wird gegen die Grundprinzipien der Kassenführung verstoßen, weil ordnungsgemäße Aufzeichnungen eher als lästige Nebenpflicht angesehen und vernachlässigt werden, ist der Ärger mit der Finanzverwaltung vorprogrammiert. Denn schon einzelne formelle Mängel in der Kassenführung können der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen. Zwar lassen solche Mängel nicht zwingend den Schluss auf nicht versteuerte Einnahmen zu, geben aber oft Anlass, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen anzuzweifeln.