Über viele Jahre hinweg haben Banken Bearbeitungsgebühren für die Kreditaufnahme, für nachträgliche Kontoauszüge und sonstige Leistungen abgerechnet. Hiermit ist seit diesem Jahre Schluss. Im Mai 2014 hat der BGH entschieden, dass Banken keine gesonderten Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen dürfen.
Auch auf gewerbliche Kredite ließe sich diese Rechtssprechung womöglich übertragen. Der Bankkunde kann demnach hinsichtlich bereits gezahlter Bearbeitungsgebühren Erstattung verlangen.
Für derartige Rückforderungsansprüche besteht eine kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist. Soweit also der Kredit 2011 oder später abgeschlossen wurde, kann der Bankkunde innerhalb der Verjährungsfrist eine Gebührenerstattung verlangen. Aber auch für Verbraucherkredite, die vor 2011 abgeschlossen wurden, hat der BGH nunmehr am 28. Oktober 2014 entschieden, dass Kunden bis Ende des Jahres 2014 die zu Unrecht erhobenen Gebühren von der Bank zurückverlangen können, da eine Verjährung der Rückforderungsansprüche aus Altverträgen erst im Jahr 2011 begonnen haben kann.
Nach aktueller Rechtssprechung müssten also Rückforderungsansprüche hinsichtlich bezahlter Bearbeitungsgebühren aus der Zeit 2004 bis 2011 noch vor Ende des Jahres 2014 gegenüber der Bank eingeklagt oder andere verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ansprüche infolge Verjährung nicht mehr durchsetzbar wären.
Sollten auch Sie Bearbeitungsentgelte zu Unrecht an Ihre Bank gezahlt haben und deren Rückforderung anstreben, sollten Sie sich kurzfristig und kompetent beraten lassen.