Vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungsverträgen

Nach Untersuchungen der Verbraucherzentralen werden ca. 80 % der Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt.

Allerdings erstatten die Versicherer dann nicht die voll eingezahlten Prämien, so insbesondere nicht die erheblichen Abschlussprovisionen, die bei Abschluss einer Lebensversicherung in der Regel fällig werden.

Seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2014 bestehen jedoch durchaus gute Chancen, durch einen Widerspruch die gesamten Prämien mit einer angemessenen Verzinsung zurückzubekommen.

Und zwar dann, wenn die Lebens- oder Rentenversicherungen zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden und weder vollständige Versicherungsunterlagen ausgehändigt noch ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht aufgeklärt worden ist.

Sollten auch Sie derzeit, aus welchen Gründen auch immer, eine vorzeitige Kündigung Ihrer Lebensversicherung in Erwägung ziehen, sollten Sie sich vorher kompetent über die Möglichkeiten eines evtl. Widerrufs Ihres Lebensversicherungsvertrages mit o. g. Konsequenzen beraten lassen.