Abzocke durch Autovermieter

Im März 2019 hat die Bild-Zeitung in ihrer Printausgabe unter der Überschrift „5 böse Mietwagenfallen“ auf kuriose Abzockmethoden von Mietwagenfirmen aufmerksam gemacht.

Nun sind auch wir in der Kanzlei Opfer einer bekannten Mietwagenfirma in Deutschland geworden.

Nach Rückkehr von einer Reise am Flughafen in Frankfurt war es notwendig, einen Mietwagen der benannten Firma anzumieten, um vom Flughafen Frankfurt nach Hof zurückzugelangen. Die Anmietung des Fahrzeuges in Frankfurt war unproblematisch, ebenso wie die Rückreise und die Übergabe des Mietfahrzeuges am Stützpunkt der Mietwagenfirma in Hof, wie sie in fast allen deutschen Städten existiert. Nachdem zunächst alles in Ordnung schien, das Fahrzeug selbstverständlich ohne Schäden an die Mietwagenfirma zurückgegeben wurde, kam das böse Erwachen. Nach ca. 1 ½ Monaten machte die Mietwagenfirma Schadenersatzforderungen für Kleinstreparaturen am Fahrzeug, wie einen Kratzer an der Plastikradkappe und kleinere Lackbeschädigungen, geltend, welche weder bei Übernahme des Fahrzeuges in einer dunklen Tiefgarage am Flughafen in Frankfurt erkennbar waren, noch sonst irgendjemand auf den Gedanken käme, diese Kleinstbeschädigungen zu reklamieren oder deswegen sogar die Übernahme des Mietfahrzeuges zu verweigern. Schließlich scheute die Mietwagenfirma auch nicht davor zurück, einen von uns im Rücksitzbereich überhaupt nicht betätigten Gurt in die Schadenersatzforderung aufzunehmen. Es wurden anscheinend sämtliche Kleinstbeschädigungen in einen Schadenersatzanspruch aufgenommen, welche vermutlich im Laufe der Zeit durch diverse Mieter entstanden sind, gutachterlich sicherlich als normale Abnutzungserscheinungen eines im Betrieb der Mietwagenfirma angebotenen und von Dritten benutzten Mietfahrzeuges zu qualifizieren sind.

Es wurden Kleinstbeschädigungen geltend gemacht, für welche weder Fakten zusammengetragen, noch in irgendeiner Form ansatzweise die Verantwortlichkeit des letzten Mieters nachgewiesen werden konnte. Die Mitarbeiter der Mietwagenfirma hielten es hier nicht einmal für angebracht, eine persönliche Übernahme geschweige denn ein Übernahmeprotokoll am Übernahmeort Flughafen Frankfurt zu machen, oder ein entsprechend genaues Rückgabeprotokoll, welches die Schadensersatzpositionen im Einzelnen hätte dokumentieren können.

Nein, die Masche dieser bundesweit bekannten Mietwagenfirma bestand wohl darin, Kleinstbeschädigungen an Mietfahrzeugen begutachten zu lassen, was hier über ein Sachverständigenbüro geschah, welche offensichtlich mit der Mietwagenfirma in Kooperation steht, um dann nichtsahnende Verbraucher mit erheblichen Reparaturkosten zu belasten für angebliche Beschädigungen, die diese überhaupt nicht verursacht haben. Für den Mietwagenanbieter offensichtlich ein leichtes Spiel bei liquiden Kunden, welche ihre Kreditkartendaten angeben, um den Einzug der Mietgebühren sowie einer etwaigen Selbstbeteiligung im tatsächlichen Schadensfall zu ermöglichen. So geschah es im hier interessierenden Fall, dass die Schadenersatzforderung in Höhe von rund 900,00 € einfach über die Kreditkarte abgebucht und der Geldbetrag eingezogen wurde und man den Verbraucher dadurch nötigte, seinem Geld hinterher zu laufen.

Ein sehr fragwürdiges Geschäftsmodell dieser bundesweit tätigen Mietwagenfirma, doch durchaus lukrativ, wenn man überlegt, dass nicht jeder um Schadenersatzforderungen geprellte Kunde sich dagegen auflehnt, weil er weder über entsprechende Rechtskenntnisse, noch über die Möglichkeit eines entsprechenden Rechtsschutzes verfügt.

Auf außergerichtliche Schreiben hat die Mietwagenfirma überhaupt nicht reagiert. Einem daraufhin beantragten Mahnbescheid hat die Mietwagenfirma widersprochen. Erst nach Einreichung der Klage auf Rückerstattung der eingezogenen Schadenersatzforderung zeigte sich das wahre Gesicht der Mietwagenfirma, indem nämlich ein sofortiges Anerkenntnis erklärt wurde und die Rückerstattung von Hauptforderung, Zinsen und Kosten zugesagt wurde. Wer also klein beigibt und nicht im Ernstfall bereit ist, mit dieser Mietwagenfirma vor Gericht zu ziehen, wird geprellt bleiben und sich dieser Masche ergeben müssen. Wir vermuten, dass dies deutschland- und sicherlich europaweit kein Einzelfall sein wird, nach dem Mietwagenfirmen verfahren, wenn liquide Kunden ihre Kreditkartendaten zum Einzug von Mietgebühren und Selbstbeteiligung zur Verfügung stellen.

Sollten auch Sie in einem ähnlichen Fall Opfer derartiger Machenschaften geworden sein, scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.


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