Baukindergeld und alternative Fördermöglichkeiten

Nach dem aktuellen Förderprogramm der KfW kann derzeit für jedes förderfähige Kind zehn Jahre lang ein jährlicher Zuschuss von 1.200,00 Euro beantragt und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen auch ausbezahlt werden. In Bayern zusätzlich möglich, ist die Beantragung des Bayerischen Bau- und Kindergeld Plus, welches zusätzlich 300,00 Euro/Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt sowie die Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von 10.000,00 Euro.

Positiv ist darüber hinaus, dass das Baukindergeld mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden kann.

In Betracht kommt beispielsweise eine Kombination mit Mitteln aus den Förderprodukten energieeffizient Bauen oder aber energieeffizient Sanieren (Kredit oder Zuschuss), dem Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA), dem Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (BAFA) oder altersgerecht umbauen (Kredit oder Zuschuss).

Zu beachten ist, dass eine Nicht-Beachtung der engen zeitlichen Vorgaben erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Das Einzugsdatum und der Zeitpunkt der Antragstellung wollen daher gut geplant sein.

Gleiches gilt für die Ermittlung der Einkommensgrenze, da eine Förderung nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen gewährt wird.

Sollten Sie zum Baukindergeld oder alternativen Förderprogrammen Fragen haben, so rufen Sie uns unkompliziert an.

Bei Interesse können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei oder telefonisch unter 09254 953510 oder 0175 1751355 (Mobil) bzw. per Mail unter service-fischer@t-online.de an den Verkäufer, Herrn Robert Fischer, wenden.