Kehrtwende in der Rechtsprechung:
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 11. Mai 2017 entschieden, dass Betreiber von reinen B2B-Onlineshops die Gewerbeeigenschaft nicht überprüfen und nicht sicherstellen müssen, dass nur Gewerbetreibende dort einkaufen können (BGH, Urteil vom 11. Mai 2017 – I ZR 60/16). Dadurch wird das Betreiben von B2B-Onlineshops wesentlich erleichtert.