Insolvenzplan für Einzelunternehmer/ Privatpersonen – vorzeitige Entschuldung

Zahlungsunfähige Personen, gleichgültig ob Verbraucher oder Einzelunternehmer, können und insolvente Unternehmen/ Kapitalgesellschaften müssen meistens sogar die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen.

Ziel ist dabei sowohl für Privatpersonen als auch für Einzelunternehmer in den Genuss der beantragten Restschuldbefreiung zu gelangen, mithin sich nach aktuell drei Jahren zu entschulden, um danach neu und schuldenfrei wieder durchstarten zu können.

Das Insolvenzrecht, genauer die Insolvenzordnung (Inso), bietet jedoch eine Möglichkeit, den regulären Verfahrensablauf und die reguläre Verfahrensdauer von aktuell drei Jahren maßgeblich zu beeinflussen.

In Deutschland noch zu wenig bekannt ist ein möglicher vorzeitiger Ausstieg aus der Insolvenz und zwar mit einem Insolvenzplan.

Insolvente Schuldner können mithilfe eines sogenannten Insolvenzplans eine schnelle/ vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen
Es handelt sich hierbei um eine Art Sanierungsplan, welcher im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zum Einsatz kommt.
Insolvente Unternehmen/Kapitalgesellschaften greifen auf dieses Sanierungsinstrument zurück, um sich zu stabilisieren und den Betrieb zu erhalten und anschließend ohne Schulden fortzuführen.

Verbraucher/ Einzelunternehmer können mit solch einem Insolvenzplan ihr Insolvenzverfahren signifikant verkürzen.
Statt das reguläre Verfahren zu durchlaufen, das aktuell drei Jahre dauert, erreichen sie ihre Restschuldbefreiung schon nach einigen Monaten.

Notwendig dafür ist jedoch die zeitnahe/frühzeitige Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, sofern sie die Möglichkeit haben, einen bestimmten Betrag von dritter Seite zur Verfügung zu stellen, der sie in die Lage versetzt, die Gläubiger mit dem Insolvenzplan zumindest geringfügig wirtschaftlich besser zu stellen als im Regelinsolvenzverfahren.

Entscheidend für die Erfolgsaussichten ist dabei die strategische Vorbereitung und Ausarbeitung des Insolvenzplans, damit sollte so früh wie möglich begonnen werden, um bei Ihrem Ziel der signifikanten Verkürzung des Zeitraumes bis zur Gewährung der beantragten Restschuldbefreiung keine unnötige Zeit zu verlieren.

Die Vorbereitung, Erstellung und Vorlage des Insolvenzplans stellt dabei kein „Hexenwerk“ dar, gleich wohl sind dennoch viele Details zu beachten.
Mit der von uns begleiteten Planinsolvenz befriedigen Sie Ihre Gläubiger mit einer geringen Quote und verkürzen das reguläre Insolvenzverfahren auf wenige Monate.

Durch eine Summen- und Kopfmehrheit bei der Abstimmung über den Insolvenzplan, sowie taktische Gruppenbildungen können selbst ablehnende Gläubiger meist überstimmt werden und werden von der vorzeitigen Restschuldbefreiung erfasst. Sogar Gläubiger, die sich nicht am Verfahren beteiligen wollen, werden von der Restschuldbefreiung erfasst.
Ein schuldenfreier Neuanfang als Unternehmer/ Privatperson ist meistens in weniger als 12 Monaten möglich.
Ob dies für Sie ein gangbarer Weg ist, wir beraten Sie hierzu gern über die Möglichkeiten, Kosten und die Umsetzbarkeit eines verfahrensbeendenden Insolvenzplans mit einhergehender signifikant verkürzter Restschuldbefreiung.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte unverbindlich ein erstes Sondierungsgespräch.


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