Unternehmenskrise: Restrukturierung rechtzeitig einleiten!

Die weltweiten Pandemiemaßnahmen, Kriegsszenarien mit Einflüssen auf die Rohstoff- und Energieversorgung stellen massive wirtschaftliche Belastungen für Unternehmen dar. Die Förderprogramme der öffentlichen Hand haben Liquiditätsengpässe und -krisen von Unternehmen zum Teil abgeschwächt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Unternehmen, ihre Strategie auf die Zeit nach der Krise auszurichten – damit nicht auf die Liquiditätskrise eine Strategiekrise folgt.

Jetzt die Zukunft Ihres Unternehmens sichern! Unternehmen müssen frühzeitig an Restrukturierungen denken, wenn erste Anzeichen dafür vorhanden sind, dass ihnen die Liquidität ausgehen könnte. Andernfalls läuft das Unternehmen Gefahr, dass ihm nicht mehr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um Restrukturierungsmaßnahmen überhaupt realisieren zu können und Liquidität z. B. durch ein unterstützendes Bankdarlehen zu schaffen.

Schnelligkeit siegt! Gehen Sie als Unternehmer frühzeitig Restrukturierungen an, versuchen Sie umgehend Kosten-Einsparpotenziale zu sichern und erhalten Sie damit ihre unternehmerische Zukunft!

Die Restrukturierung eines Betriebes setzt eine umfangreiche und zeitintensive Konzeption und Planung voraus. Je früher ein Unternehmen auf erste Anzeichen von Schwierigkeiten in Bezug auf die Liquidität mit entsprechenden Konzeptionen reagiert, desto wahrscheinlicher ist die Bewältigung einer Krise.

Restrukturierungsmaßnahmen sind gesellschaftsrechtliche Maßnahmen (wie Share Deals, Formwechsel) oder arbeitsrechtliche Maßnahmen (wie beispielsweise ein Personalabbau, Organisationsänderungen oder die Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen).

Am Anfang einer jeden Restrukturierungsmaßnahme steht immer die Klärung der unternehmerischen Zielsetzung, die Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen (gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten, Steuer- und gegebenenfalls vergaberechtliche Auswirkungen, arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, Personalpolitische und Betriebspsychologischen Konsequenzen) und die Klärung arbeitsrechtlicher Erfordernisse (Ist-Soll-Analyse, interne Due Dilligence-Prüfung der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse wie z. B. Betriebsstruktur, Beschäftigtenstruktur, Vergütungsstruktur, Sozialdaten der Belegschaft, arbeitsrechtlich relevante Regelungen).

In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist zentrale Frage des Vorliegens einer Betriebsänderung im Sinn der § 111 ff. BetrVG. Bei Vorhandensein eines Betriebsrates sind umfassende Unterrichtungen vorzubereiten und durchzuführen.

Jede Restrukturierung bedarf einer möglichst detaillierten Ablaufplanung sowie einer klaren Zuweisung von Verantwortlichkeiten. Bereits in der Konzeptphase ist abzugleichen, ob eine gewollte Restrukturierung mit dem rechtlich Machbaren überhaupt vereinbar ist. Die rechtlichen als auch die strategischen Rahmenbedingungen sind im Vorfeld zu klären (wie zum Beispiel Umsetzungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer, Vorliegen einer Betriebsänderung und deren Konsequenzen, Auswirkungen einer laufenden Kurzarbeit).

Zur Steuerung eines Personalabbaues dienen zum Beispiel Freiwilligenprogramme, durch welche ein einvernehmliches Ausscheiden der Arbeitnehmer anstelle streitiger Kündigungen versucht wird, durch Aufhebungsverträge und Vorruhestandsvereinbarungen. Vorteil ist eine schnellere Umsetzung eines Personalabbaus, was in der Regel Kosten spart, sowie eine leichtere Kommunikation durch das Prinzip der Freiwilligkeit. Als Maßnahmen einer unfreiwilligen/durchzusetzenden Betriebsänderung sind Interessenausgleich und Sozialplan in den Fokus zu ziehen, welche eine rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Betriebsrates voraussetzt, ebenso wie konkrete Verhandlungen über einen Interessenausgleich sowie den Abschluss eines Sozialplanes. Im Interessenausgleich wird verhandelt, ob, wann und wie eine geplante unternehmerische Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt wird. Im Sozialplan wird der Ausgleich bzw. die Minderung der wirtschaftlichen Nachteile z. B. bei Entlassungen der Belegschaft (typischerweise durch Abfindungen, Vorruhestand, Transfergesellschaft/Qualifizierung) bzw. bei der örtlichen Verlagerung des Betriebes (typischerweise Mobilitätsbeihilfen, Umzugsbeihilfen, gegebenenfalls Abfindungsregelungen) vereinbart.

Schieben Sie die Bewältigung von Krisenanzeichen Ihres Unternehmens nicht vor sich her! Nur rechtzeitige Restrukturierungen können schlimmere Szenarien vermeiden, solange ausreichend finanzielle Mittel für deren Umsetzung vorhanden sind.

Für eine Erstberatung erreichen Sie uns per E-Mail unter info@dr-schneiderbanger.de sowie per Telefon unter 09281/71550 und 0961/470350.


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