Prämiensparvertrag: Erfolgt die Kündigung der Bank berechtigt?

Medienberichten zufolge gehen viele Kreditinstitute die seit vielen Jahren bestehenden Prämiensparverträge an. Diese in der Regel gut verzinsten und mit einer zusätzlichen Prämienstaffel ausgestatteten Sparverträge wurden von Banken vor allem in den 90er und 2000er vor Beginn der Niedrigzinsphase ausgegeben. Durch das veränderte Zinsumfeld sehen sich viele Kreditinstitute gezwungen, die Verträge loszuwerden, da sich wegen des variablen Zinssatzes das Niedrigzinsumfeld zwar nicht negativ auf das Vertragsverhältnis auswirkt, die Banken jedoch massive Probleme haben, die Erträge zu erwirtschaften, die erforderlich sind, um die jährlichen Prämienzahlungen aufzubringen.

Allgemeine Entwicklung

 

So gehen bundesweit viele Kreditinstitute den Weg, größere Volumina an Prämiensparverträgen zu kündigen und ihre Kunden vor die Entscheidung zu stellen, dagegen vorzugehen, da vergleichbare Anlagemodelle auf dem Markt nicht vorhanden sind.

Die jüngste BGH-Rechtsprechung – nicht universell anwendbar

Zwar hat der BGH im Frühjahr dieses Jahres zur rechtlichen Einordnung eines Prämiensparvertrages und dem Recht zur ordentlichen Kündigung einer Bank (hier konkret einer Sparkasse in Sachsen-Anhalt) entschieden. Die im Zusammenhang mit der bankseitigen Kündigung von Prämiensparverträgen aufgeworfenen Fragen sind jedoch nicht abschließend beantwortet. Zum einen bezog sich das Urteil des BGH auf ein ganz bestimmtes Prämiensparmodell der Sparkassen mit der Bezeichnung 
„S-Prämiensparen flexibel“, bei welchem eine bestimmte Vertragskonstellation zugrunde lag, die es der Bank ermöglichte, das Vertragsverhältnis durch ordentliche Kündigung zu beenden. Zum anderen sind viele Fragen im Zusammenhang mit den Rechtsfolgen der Kündigung ungeklärt, insbesondere ob Sparern weitergehende Schadenersatzansprüche zustehen, wenn Banken geplanter maßen langfristig angelegtes Geld, kurzfristig kündigen.

Auch wenn der BGH in seiner jüngsten Entscheidung der Sparkasse Recht gab und bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf Sparverträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, das Recht zur ordentlichen Kündigung nach dem Erreichen der höchsten Prämienstufe zuließ und einen Kündigungsgrund für die Bank in dem veränderten Zinsumfeld sah, das sich zwar nicht wegen des variablen Zinssatzes negativ auf das Vertragsverhältnis auswirkt, es aber der Bank erheblich erschwert, die Erträge zu erwirtschaften, die sie benötigt, um jährliche Prämienzahlungen aufzubringen, so wird dieses Urteil aller Voraussicht nach nicht der Weisheit letzter Stein sein.

Aktuelle Situation

Kreditinstitute werden sich vermehrt von solchen Prämiensparverträgen trennen. Nachdem nun auch im Bundesland Bayern entsprechende Kündigungswellen zu laufen beginnen, besteht durchaus die Möglichkeit, dass auch Sie als mögliche Inhaber eines Prämiensparvertrages mit einer entsprechenden Kündigung dieser für Sie lukrativen Anlagemöglichkeit konfrontiert werden.

Da die bisher ergangene Rechtsprechung nicht für alle Sachverhaltskonstellationen und Sparmodelle passt, lohnt es sich unter Umständen, die Kündigung im Einzelfall und deren Wirksamkeit genau prüfen zu lassen. Nicht jede Kündigung eines Prämiensparvertrages muss wirksam sein. Dies können die Rechtsanwälte in unserer Kanzlei in Zusammenarbeit mit der Hink & Fischer Kreditsachverständige GbR für Sie klären.

Sollten Sie betroffen sein und Rat bzw. Unterstützung in diesem Zusammenhang benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Zudem stellt das ZDF zum Thema Zinsen bei Sparverträgen einen Beitrag zur Verfügung.


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