Scheidung schnell und kostengünstig – Geht das?

In der Ehe passt nichts mehr. Sie haben eine kräfteraubende Trennung hinter sich und wollen schnell und unproblematisch von Ihrem Ex-Ehepartner geschieden werden. Sie haben aber keine Vorsorge in Bezug auf Ihr Privatvermögen und/oder Unternehmensvermögen getroffen. Zahlreiche Auseinandersetzungsthemen stehen an, die emotional und finanziell schwer wiegen. Dann hilft Ihnen unseres Erachtens nur eine einvernehmliche Scheidungs- und Auseinandersetzungslösung.

Sofern Sie keinen extrem zeit- und kostenaufwendigen Weg zur Scheidung wünschen, bleibt Ihnen nur, sich mit Ihrem Ehegatten noch einmal zusammen zu raufen und eine Einigung über alle rechtlichen und vermögensrelevanten Themen auf den Weg zu bringen.
Sofern Sie eine Chance sehen, sich mit Ihrem Noch-Ehegatten zu einer Einigung über die Bedingungen einer Scheidung, der Vermögensauseinandersetzung, des Unterhaltes etc. sachlich nüchtern zusammen zu setzen, dann sollten Sie diese Chance im beiderseitigen Interesse nutzen.
Sie vermeiden langwierige, kräfteraubende und massiv kostenträchtige Rechtsstreitigkeiten nur, indem Sie eine gemeinsame Scheidungsfolgenvereinbarung vor einem Notar treffen, um dann nach Ablauf des Trennungsjahres über einen Scheidungsantrag für beide die einvernehmliche Scheidung zu erlangen.

Ihre Vorteile sind:

  1. Sie ersparen sich zeit- und nervenintensive Auseinandersetzungen in Ihrer Scheidungssache und sämtlichen Folgesachen vor Gericht.
  2. Über eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung klären Sie im Vorfeld alle maßgeblichen Punkte, um einer streitigen Auseinandersetzung vorzubeugen.
  3. Sie stellen einen Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt, welchem der jeweils andere Ehegatte seine Zustimmung erklären kann und ersparen sich somit die Kosten für einen weiteren Anwalt.
  4. Sie erhalten von unserer Kanzlei eine faire Beratung und Begleitung aus einem Guss: alle Vorbereitungen für den Scheidungsantrag und die Scheidungsfolgenvereinbarung, alle erforderlichen Bewertungen Ihres Privat- und Unternehmensvermögens.

Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können so unter Umständen am runden Tisch sämtliche Punkte in Bezug auf Scheidungs- und Folgesachen besprochen und geklärt werden. Sie erhalten hierdurch die Möglichkeit einer relativ schnellen und unproblematischen Scheidungs- und Vermögensauseinandersetzung.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Nach einer Vorbesprechung sollte bei einem Notar Ihres Vertrauens eine Scheidungsfolgenvereinbarung auf den Weg gebracht werden, welche im Wesentlichen Ihre genauen persönlichen Verhältnisse festlegt, die Übertragung von etwaigem Grundbesitz, Privat- und Unternehmensvermögen regelt und ehevertragliche/nacheheliche Vereinbarungen in Bezug auf den Güterstand, einen etwaigen Zugewinnausgleich, einen Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt und nachehelichen Unterhalt festlegt. Auch sollten erbrechtliche Regelungen getroffen werden, indem zum Beispiel bereits getroffene Verfügungen von Todes wegen widerrufen bzw. weitere Vereinbarungen zum Ehegattenerb- und –pflichtteilsrecht getroffen werden. In der Regel verhält es sich so, dass die Kosten eines etwaigen Scheidungsverfahrens (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) dahingehend geregelt werden, dass die Ehegatten diese jeweils zur Hälfte tragen, falls eine Scheidung einvernehmlich mit einem Anwalt durchgeführt wird.

Scheidungsantrag

Nach Ablauf des Trennungsjahres wird dann die Scheidung beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Eine streitige Auseinandersetzung über die Ehescheidung und alle Folgesachen wird in der Regel nicht veranlasst sein, da beide Ehegatten sich hierzu bereits im Vorfeld auf eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung geeinigt haben, die in ihren Regelungen üblicherweise vom Familiengericht nicht in Zweifel gezogen wird.
Wir bieten Ihnen eine faire anwaltliche Beratung und Vertretung für eine schnelle und in der Regel unproblematische Scheidung Ihrer Ehe. Zu unseren Leistungen gehört die anwaltliche Beratung und Begleitung der Vorverhandlungen, Vermögensbewertungen, Vorbereitung einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung in Zusammenarbeit mit einem neutralen Notar und schließlich die Vertretung im notwendigen einverständlichen Scheidungsverfahren.
Sie erhalten somit alle Leistungen auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Ehescheidung aus einer Hand.

Soweit Sie fachkundige Beratung zu diesen Themen benötigen, können Sie per E-Mail unter info@dr-schneiderbanger.de sowie per Telefon unter 09281 71550 und 0961 470350 jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

 


Bildnachweis:

Bild-Nummer: 151313579 von Andrey Popov – stock.adobe.com