Wege aus der Insolvenzanfechtung

Ausgangslage – Was bedeutet “Insolvenzanfechtung”?

Die Insolvenzanfechtung bezeichnet ein Rechtsinstitut des deutschen Insolvenzrechts, das es Insolvenzverwaltern ermöglicht, Zahlungen und sonstige Leistungen eines Schuldners im Vorfeld des Insolvenzverfahrens zurückzufordern. Die Insolvenzanfechtung ist dabei für Insolvenzverwalter von großer Bedeutung, um die Insolvenzmasse durch erfolgreiche Anfechtungen anzureichern.

Diese Bestrebungen von Insolvenzverwaltern wurden bisher durch die Rechtsprechung unterstützt, indem die maßgeblichen Anfechtungsvorschriften zum vermeintlichen Schutz der Gläubiger teilweise äußerst extensiv ausgelegt wurden.
Hiermit verbunden war zwangsläufig eine erhebliche Unsicherheit für Beteiligte, da Gläubiger unter Umständen stets damit rechnen müssten, für bis zu 10 Jahre rückwirkend, vom Insolvenzverwalter erfolgreich aufgefordert zu werden, erhaltene Zahlungen oder sonstige Leistungen des Schuldners zurückzugewähren.

Hand hält Paragraphen Symbol in Sonne.

Die Bedeutung des § 133 InsO

Besondere Bedeutung erlangte der vom Gesetzgeber zunächst als Ausnahmetatbestand konzipierte Anfechtungsgrund der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung nach § 133 InsO. Dieser Anfechtungstatbestand der sog. “vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung” lässt aufgrund seiner offenen Formulierung sehr viel Interpretationsspielraum, was gleichzeitig mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit für den gesamten Geschäftsverkehr verbunden ist.

Massive Rechtsunsicherheit bestand vor allem bei betroffenen Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Beteiligten, die in den letzten 10 Jahren vom Schuldner Zahlungen oder sonstige Leistungen erhalten haben. Dabei spielte es grundsätzlich keine maßgebliche Rolle, ob den angefochtenen Zahlungen des Schuldners in den letzten 10 Jahren ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen zugrunde lagen.

Nicht wenigen Gläubigern drohte im Falle einer oft erfolgreichen Insolvenzanfechtung selbst die Insolvenz; einige gerieten dadurch selbst in finanzielle Schieflage.
Betroffen hiervon sind ohne Ausnahme alle Geschäftspartner eines Schuldners, mithin auch erfahrene Berufsträger, wie Steuerberater oder Rechtsanwälte.

Die Rechtsprechung des BGH war dabei nicht nur für Laien unüberschau- bzw. unvorhersehbar.
Durch die Rechtsprechung wurden eine Vielzahl von Anzeichen entwickelt, die allein oder im Zusammenspiel mit weiteren Anzeichen die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz nahelegten, wie z. B.:

  • Mahnungen
  • alle Arten von Drohungen mit Anwalt, Inkasso, Insolvenzantrag, Beendigung der Geschäftsverbindung
  • Entwicklung der Gesamtverbindlichkeiten
  • gesamte Kommunikation zwischen Geschäftspartner und Schuldner
  • nicht eingehaltene Zahlungsvereinbarungen
  • Rücklastschriften usw.

Die Folge:
Kein Geschäftspartner / Gläubiger eines Schuldners konnte sich mehr sicher fühlen.

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Gesetzesänderungen für Insolvenzanfechtungen mit der Reform im Jahr 2017

Um die teilweise ausufernde Anfechtung von Insolvenzverwaltern einzudämmen und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Wirksamkeit von Rechtshandlungen wieder zu stärken und zu schützen, wurden Teile des Anfechtungsrechts mit Wirkung zum 5. April 2017 reformiert.
Ziel dieser Gesetzesänderung war dabei insbesondere, die Anfechtbarkeit bestimmter Rechtshandlungen und Zahlungen des Schuldners gegenüber (gutgläubigen) Geschäftspartnern deutlich zu begrenzen. Aber auch die Insolvenzverwalter haben mittlerweile adäquat reagiert, indem u.a. die gesamte Kommunikation zwischen Schuldner und Geschäftspartner vermehrt nach Hinweisen für verwirklichte Anfechtungstatbestände durchsucht wird.

Ausblick auf die rechtliche Entwicklung der Anfechtung von Insolvenzen – Unsere Einschätzung

Durch diese Gesetzesänderung sollte die Insolvenzanfechtung der Insolvenzverwalter begrenzt werden. Ob sich diese Intention des Gesetzgebers in der Praxis tatsächlich durchsetzen wird, wird sich zeigen, aber dürfte nach derzeitiger Sicht eher fraglich sein.

Die Insolvenzanfechtung ist und bleibt damit weiterhin ein großer Unsicherheitsfaktor für Geschäftspartner aller Art eines später insolventen Schuldners.
Die Auswirkungen einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung können dabei nicht selten existenzbedrohend sein.

Hundertprozentigen Schutz gegen Insolvenzanfechtungen gibt es weiterhin nicht, aber neben der neuen (noch jungen) Rechtslage bieten sich kreative Möglichkeiten, Insolvenzanfechtungen erfolgreich zu begegnen bzw. sich im Vorfeld einer späteren Anfechtung präventiv zu schützen und diesbezügliche Risiken proaktiv zu reduzieren.

Wir verfügen im Bereich des Insolvenzrechts über eine langjährige und praxisnahe Erfahrung, die es uns ermöglicht, Sie nicht nur bei der Abwehr von geltend gemachten Anfechtungsansprüchen tatkräftig zu unterstützen, sondern Sie auch im Vorfeld dahingehend zu beraten, dass es erst gar nicht zur Insolvenzanfechtung kommen muss.

Geschäftsmann und Kunde besprechen einen Handelsvertrag.

Empfehlung bei bereits erfolgter Insolvenzanfechtung

Selbst zu versuchen, den Kampf mit einem Insolvenzverwalter bei erfolgter Insolvenzanfechtung aufzunehmen, ist regelmäßig ein aussichtsloses Unterfangen, das die Angelegenheit regelmäßig nur teurer macht.

Sind auch Sie betroffen? Nahezu keine Insolvenzanfechtung ist chancenlos. Wir beraten Sie gern.


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