Nach einem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf plant die Bundesregierung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 Änderungen im Bewertungsgesetz umzusetzen, wonach die Verfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke (Eigentumswohnungen oder aber Einfamilienhäuser) sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden dergestalt angepasst werden, dass künftig bei Schenkung einer Immobilie oder deren Erwerb im Erbfall für Zwecke der Besteuerung die aktuellen Verkehrswerte/Marktpreise zugrunde zu legen sind.
Da die Marktpreise/Verkehrswerte für Immobilien in den letzten Jahren durchweg, also nicht nur in guten Wohnlagen, erheblich im Preis gestiegen sind, droht bei tatsächlicher Umsetzung des Gesetzesentwurfs zum 01.01.2023 eine deutlich höhere Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei der schenkweisen Übertragung einer Immobilie oder aber deren Erwerb im Todesfall. Fachleute schätzen, dass die Anwendung der geplanten neuen Bewertungsrichtlinien dazu führen könnte, dass die Erwerbe um 20%, 30% oder gar bis zu 50 % höher besteuert werden.
Immobilieneigentümer, die sich derzeit mit dem Gedanken tragen, ihre Immobilie in die nächste Generation zu übertragen – unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnimmobilie oder eine vermietete Immobilie handelt -, sollten sich daher noch im alten Jahr 2022 fachkundig dahingehend beraten lassen, ob eine Übertragung der Immobilie aus steuerlichen Gründen noch in diesem Jahr sinnvoll ist oder nicht.
Soweit Sie eine entsprechende Beratung wünschen, können Sie per E-Mail unter info@dr-schneiderbanger.de sowie per Telefon unter 09281/71550 und 0961/470350 jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
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