Neues zur Besteuerung kleiner Photovoltaikanlagen und kleiner Blockheizkraftwerke

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur Gewinnerzielungsabsicht bei dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und kleiner Blockheizkraftwerke auf selbst genutzten Grundstücken geäußert. Wenn die unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Antrag stellen, mit dem unterstellt wird, dass ihre Anlage von Anfang an ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurde.

Damit müssen Sie für Ihre Anlage
– keine Gewinnermittlung mehr erstellen und
– Gewinne aus der Anlage nicht mehr versteuern.

Im Gegenzug können Sie Verluste aus der Anlage nicht mehr steuerlich geltend machen.

Um den Antrag stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
– Leistung der Photovoltaikanlage bis zu 10 kW/des Blockheizkraftwerks bis 2,5 kW
– Inbetriebnahme der Anlage nach dem 31.12.2003
– Standort der Anlage auf einem Ein- oder Zweifamilienhausgrundstück, das Sie selbst bewohnen oder unentgeltlich überlassen haben.

Der Antrag ist vorteilhaft, wenn sie aus Ihrer Anlage Gewinne erzielen. Im Verlustfall und bei Anlagen, die mal Gewinne und mal Verluste erzielen, ist der Antrag oftmals nicht ratsam.

Wir informieren Sie gerne über die Details. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin.

Sie können gerne per E-Mail unter info@dr-schneiderbanger.de sowie per Telefon unter 09281-71550 mit uns Kontakt aufnehmen.

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