Anfang April ist eine neue modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für von Corona betroffene Unternehmen in Kraft getreten. So können ab sofort Anträge für Beratungen bis zu einem Wert von 4.000,00 € für von Corona betroffene kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Freiberufler ohne Eigenanteil gestellt werden. Die Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Fördervoraussetzungen
Förderfähig sind konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen. Die Beratung nach dem neuen Fördermodul muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Unternehmen beziehen. Förderfähig sind allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und spezielle Beratungen von Unternehmen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, z. B. Unternehmen, die zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen. Für Unternehmen in Schwierigkeiten sind förderfähig die Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Folgeberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Antragsberechtigung
Das neue Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an KMU, die bereits gegründet sind (während in der Vorgründungsphase andere Fördermittel in Betracht kommen).
Antragsberechtigt sind Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Diese müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zusätzliche Voraussetzungen (die Voraussetzungen Nr. 20a oder b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nicht finanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten) erfüllen.
Fördermittel
Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage maximal 4.000,00 €) sowie dem Standort des Unternehmens.
Verfahren
Die Antragstellung setzt für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (der auf der Liste Regionalpartner der Leitstelle registriert ist) über die Zuwendungsvoraussetzungen voraus. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als 3 Monate vergangen sein. Die Antragstellung auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, wobei Antragsteller und Zuwendungsempfänger das beratene Unternehmen wäre.
Über die eingeschaltete Leitstelle erfolgt die Prüfung der formalen Fördervoraussetzungen und die Information des Unternehmens über das Ergebnis / die Bedingungen / die Vorlagefristen / Verwendungsnachweis für eine Förderung. Nach Entscheidung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und Erhalt einer unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung bei uns begonnen werden.
Beratererklärung, Lebenslauf und Qualitätsnachweise müssen spätestens in dem Zeitpunkt vorliegen, zu welchem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet.
Im Förderverfahren zugelassene Berater
Zugelassene Berater sind selbständige Berater und Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50%) aus Ihrer Beratungstätigkeit erzielen und über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, einen Qualitätsnachweis erbringen, welcher Planung / Durchführung / Überprüfung / Umsetzung der Arbeits-und Organisationsabläufe aufzeigt. Eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung muss gewährleistet sein.
Einen entsprechenden Nachweis zu unserer Beratereigenschaft können wir als Kanzlei ohne weiteres abbilden.
Verwendungsnachweise sind spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle elektronisch zur Verfügung zu stellen (über ein Verwendungsnachweisformular des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle samt Erklärung EU-KMU, Bestätigung Informationsgespräch des regionalen Ansprechpartners bei Jungunternehmen / Unternehmen in Schwierigkeiten, Beratungsbericht, Beratungskostenrechnung, Kontoauszug über die Zahlung des Honorars).
Damit können Sie sich als Freiberufler oder Klein- bzw. Mittelständischer Unternehmer durch uns als Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer konzeptionell und individuell zu durch die Corona-Krise hervorgerufene wirtschaftliche Frage- und Problemstellungen in Ihrem Unternehmen beraten lassen. Bei der betriebswirtschaftlichen Beratung zur Linderung der Auswirkungen der Corona-Krise entstehende Honorare werden bis zu 4.000,00 € vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernommen. Der Erstantrag zur Beratung und der Erstattungsantrag sind von den betroffenen Unternehmern zu stellen, wobei wir Ihnen jedoch unterstützend zur Seite stehen. Die Auszahlung erfolgt direkt an uns als Berater, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssten. Selbstverständlich erfolgt durch uns die Dokumentation der Beratung mit den entsprechenden Verwendungsnachweisen.
BAFA-Förderprogramme für die Digitalisierungsberatung und Umsetzung von Digitalisierungskonzepten.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch BAFA-Förderprogramme für die Digitalisierungsberatung und Umsetzung von Digitalisierungskonzepten bestehen, welche die Firma Dr. Mohr GmbH + Co. als registrierter Betrieb anbietet und durch Professionalität und entsprechendes Know-how besonders geeignet ist, diese Dienstleistungen, z. B. in Form der Konzipierung eines Online-Shops oder einer neuen Website, für Sie zu erbringen. Auch dieses Programm dient der Förderung von KMUs zur Linderung der Auswirkungen der Corona-Krise, wobei Honorare bis zu 4.000,00 € vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert werden.
Sollten Sie Interesse an entsprechenden Beratungsleistungen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen jederzeit unter den auf unserer Website www.dr-schneiderbanger.de genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
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