Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag soll in diesem Jahr am 22. September 2012 gleichzeitig mit der Landtagswahl in Hessen 2013 stattfinden. Die Wahlprogramme der Parteien versprechen zum Teil erhebliche Veränderungen für den Steuerpflichtigen. Problem bei der Durchsetzung könnte aber nach den letzten Umfragen sein, dass es zu keinen klaren Verhältnissen in der Wählergunst für die jeweiligen Koalitionen kommt, was die Wahrscheinlichkeit für eine große Koalition aus CDU/CSU/SPD wieder steigen lässt.
Den Programmen und Aussagen der derzeitigen Regierungsparteien CDU/CSU ist insbesondere gemein, dass die Haushaltskonsolidierung und der Schuldenabbau Vorrang haben sollen. Wesentliche Änderungen der Steuergesetze sollen nicht vollzogen werden. Punkte des Wahlprogramms sind unter anderem die Abmilderung der inflationsbedingten kalten Progression, die Verschärfung der Regeln zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungstatbeständen, die Verbesserung der nationalen/internationalen Koordination der Steuerbehörden (insbesondere Verbesserung des Austausches von relevanten Informationen zwischen den Staaten) sowie die Eindämmung der derzeitigen Steuergestaltungen über ausländische „Steueroasen“.
Die FDP lehnen weitere Steuererhöhungen strikt ab. Insbesondere sollen zur Haushaltskonsolidierung Positionen der Ausgabenseite wie Subventionen, Verwaltungskosten gekürzt werden. Auf steuerlicher Ebene wollen die Liberalen kleine und mittelständische GmbH`s nach dem Vorbild der Personengesellschaften transparent besteuern und im Konzernsteuerrecht die österreichische Gruppenbesteuerung als Vorbild nehmen. Neben der Reform der Grund- und Gewerbesteuer soll die Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer als maßgebendes Prinzip eingeführt werden.
Die SPD will konträr zu den derzeitigen Regierungsparteien eine steuerpolitische Korrektur der divergierenden Verhältnisse der Bevölkerungsschichten erreichen. Hierzu soll der Spitzensteuersatz auf 49% steigen und ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro (Verheiratete 200.000 Euro) wirksam werden. Die Kapitalertragssteuer soll von derzeit 25% auf 32% angehoben werden und bei nicht ausreichendem Aufkommen in den folgenden drei Jahren sollen Kapitalerträge evtl. wieder mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Daneben soll das Ehegattensplitting in dieser Form nicht mehr möglich sein, sondern ein individueller Partnerschaftstarif könnte eingeführt werden. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer fordert die SPD klare Verschärfungen, wie die Begrenzung der Privilegierungen des Betriebsvermögens. Die Vermögenssteuer soll zur Eindämmung der Neuverschuldung wieder verankert werden. Die Gewerbesteuer soll auf Freiberufler ausgeweitet werden, Vorstandsgehälter sollen ab 500.000 EURO nur mehr zum Teil absetzbar sein, begünstigte Tatbestände der Umsatzsteuer sollen zum Teil wieder beseitigt werden.
Das Bündnis 90 / Die Grünen wollen noch vehementer Spitzenverdiener und Erben/Beschenkte besteuern. Schon ab 80.000 Euro soll ein neuer Spitzensteuersatz von 49% gelten. Ferner sollen die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert und die Bemessungsgrundlage für diese Steuer verbreitet werden. Die Vermögenssteuer soll auch zeitlich befristet wieder eingeführt werden.
Die Linke plant bei der Gleichverteilung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse von allen großen Parteien die weitestgehenden Verschärfungen. Nach deren Ideen soll der Spitzensteuersatz in Zukunft 53% ab einem zu versteuerndem Einkommen von 65.000 Euro betragen. Einkommen, die über 1 Mio. Euro liegen sollen mit 75% besteuert werden. Ferner sollen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer die Freibeträge gekürzt und Befreiungen weitgehend beseitigt werden. Zusätzlich wollen die Linken eine Vermögenssteuerabgabe von 5% ab 1 Mio. Euro, sog. Millionärssteuer, einführen. Auch für die EU soll eine weitere Vermögensabgabe erfolgen.
Zusammenfassende Meinung:
Die zurzeit regierenden Parteien wollen zwar eine weitere Haushaltskonsolidierung, jedoch auch für Entlastungen in der Steuerpolitik sorgen. Die SPD; die Grünen und die Linke befürworten teilweise erhebliche Verschärfungen bei der Steuerpolitik zur Um- und Gleichverteilung der Vermögensverhältnisse, insbesondere eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer sowie Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer. Gemeinsamkeiten finden sich bei den Programmen unter anderem mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, Verschärfungen bei den Steuerhinterziehungstatbeständen sowie bei der Eindämmung der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Gerade am Anfang einer Wahlperiode, hier in 2014, werden aus wahltaktischen Gründen oftmals unbeliebte Gesetzesänderungen vollzogen, die meist zum Ende der Periode wieder teilweise zurückgenommen werden. Sollte ein Linksruck in den regierenden Parteien erfolgen, werden aller Voraussicht nach Vermögende und „Besserverdienende“ stärker zur Einnahmengewinnung herangezogen.