Unternehmensberatung
Beratung für Kommunen & Gemeinden
Das bisher verwendete System der Kameralistik ist ein Verfahren der Buchführung.
Hierbei werden lediglich die reinen Einzahlungen und Auszahlungen betrachtet, jedoch nicht die Erträge und Aufwendungen.
Eine erweiterte Kameralistik versucht dennoch durch eine Vielzahl zusätzlicher Nebenrechnungen die Erträge und Ressourcen einzubeziehen.
Die Kameralistik besteht sozusagen aus folgenden Teilbereichen:
- Buchführung für den Haushalt (Sachbuch, Zeitbuch)
- Buchführung für das Vermögen (Sachbuch, Zeitbuch)
- Hilfsbücher (Verwahrbuch, Vorschussbuch etc. und Zeitbuch)
Allerdings reicht die kameralistische Erfassung von Ausgaben und Einnahmen nicht aus, um eine vollständige Darstellung von Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen zu erreichen.
Ebenfalls liefert die Kameralistik kein klares Bild über den Gesamtressourcenverbrauch der Verwaltung.
Teuerungsrelevante Informationen sind aus den Rechnungsergebnissen und Rechenschaftsberichten nicht unmittelbar abzulesen.
Ebenfalls lässt die organisationsorientierte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben die Gliederung des Haushalts nur eingeschränkt zu.
In der Kameralistik wird lediglich der Geldverbrauch durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben abgebildet.
Im Gegensatz dazu stellt die Doppik den Ressourcenverbrauch durch den periodengerechten Ausweis von Aufwendungen dar und schließt damit auch nicht zahlungswirksame Größen, wie Abschreibungen und Pensionsrückstellungen mit ein. Es werden dadurch bessere Voraussetzungen für die Messbarkeit und die Vergleichbarkeit der Verwaltungsleistungen geschaffen.
Insofern werden in der Kameralistik nicht zahlungswirksame Größen wie bspw. Rückstellungen und Abschreibungen insbesondere Pensionsrückstellungen nicht berücksichtigt.
Die Umstellung von der Kameralistik hin zur Doppik bedeutet für die Kommune einen nicht unwesentlichen Mehraufwand und entsprechendes Know-How.
Der Umstellungsprozess kann in folgenden Stufen ablaufen.
- Vermögenserfassung und Bewertung
- Einführung Kosten- und Leistungsrechnung
- Erstellung der Eröffnungsbilanz
- Erstellung doppischer Jahresabschlüsse
Nicht unerheblich ist die Einführung einer entsprechenden Softwarelösung, um sowohl der doppelten Buchführung gerecht zu werden als auch den kommunal und haushaltsrechtlichen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden.
Unsere Aufgabe besteht darin, Sie bei der erstmaligen Erfassung und Bewertung, auch zusammen mit entsprechenden Spezialisten (z. B. Architekten und Ingenieure) zu unterstützen. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden dann im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz eingearbeitet. Des weiteren besteht unsere Beratungsleistung bezüglich des Erwerbs, der Installation und der Einarbeitung Ihrer Mitarbeiter in eine entsprechende Software (DATEV-Kommunal), insbesondere für die Finanzbuchhaltung, die Kostenrechnung, das Controlling und das Risikomanagement sowie die entsprechende Planungsrechnung.