Insolvenzrecht / -verwaltung

Dr. Schneiderbanger & Kollegen ist GOI- und QM-zertifiziert.

Seit 2012 führen wir als Insolvenzverwalter das Qualitätszertifikat „GOI zertifiziert“ des VQZ Bonn.

Seit 2012 führen wir als Insolvenzverwalter das Qualitätszertifikat „Zertifiziertes QM-System“ des VQZ Bonn.

Dr. Schneiderbanger & Kollegen bietet den Nachweis höchster Solidität der Fremdkonten- und Kassenverwaltung. Unsere Berufsträger und die gesamte Organisation im Bereich Insolvenzverwaltung wirtschaften in äußert soliden Verhältnissen und arbeiten absolut verlässlich für Gerichte in allen Insolvenzverfahren. Wir stehen für transparente Verhältnisse gegenüber Gerichten, für die Wahrung der unternehmerischen Integrität und für einen ausgeprägten Sanierungsgedanken.

Im Bereich der Insolvenzverwaltung werden Verfahren in allen Größenordnungen im Auftrag mehrerer bayerischer Amtsgerichte bearbeitet.
Im Rahmen der Verwaltung des Vermögens insolventer Unternehmen besteht neben dem vordergründigen Ziel der Gläubigerbefriedigung, die Erhaltung des Betriebes und der Arbeitsplätze als höchste Priorität.

Wir nutzen sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Insolvenzordnung von übertragender Sanierung bis hin zum Insolvenzplanverfahren.
Im respektvollen Umgang mit sämtlichen Beteiligten werden von uns Insolvenzschuldner und -gläubiger, Gesellschafter und Geschäftsführer in sämtlichen sanierungs-, insolvenz-, und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen unterstützt.

Vor allem auch präventive Maßnahmen sind Gegenstand unseres Leistungsportfolios, wie die Beratung von Sanierungskonzepten, insolvenzfeste Vertragsgestaltungen etc. Wir begleiten umfassende Restrukturierungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Wir entwickeln maßgeschneiderte, ganzheitliche Lösungskonzepte als Ergebnis eines optimalen Zusammenspiels des rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Knowhows der Berufsträger der Kanzlei Dr. Schneiderbanger & Kollegen.

Vertretung im Insolvenzverfahren

Wir beraten mit langjähriger Erfahrung Geschäftsführer und/oder Gesellschafter von Unternehmen im Vorfeld einer Insolvenz.

Wir vertreten Ihre Interessen auch gegenüber dem Insolvenzverwalter in allen Rechtsangelegenheiten, insbesondere bei Anfechtungs-, Eigenkapitalersatz-, Haftungs- und sonstigen Ansprüchen. Oberste Priorität hat die Umsetzung Ihrer Vorstellungen. Hier stehen wir Ihnen kompetent mit langjähriger praktischer Erfahrung zur Seite.

Kauf von Unternehmen aus der Insolvenz

Der Kauf eines Unternehmens in der Insolvenz birgt eine Vielzahl insolvenz spezifischer Besonderheiten, die im Rahmen der Beratung und Gestaltung bei Unternehmenskäufen berücksichtigt werden müssen.

Der Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenz heraus bietet zwar auf der einen Seite Chancen, das Unternehmen ohne Schulden aus der Insolvenzmasse zu erwerben. Auf der anderen Seite weist ein solcher Kauf regelmäßig in Form eines asset-deals gegenüber sonstigen MA-Transaktionen die bereits angesprochenen insolvenz-, steuer-, gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Besonderheiten auf, deren Kenntnis unabdingbar ist.

Regelmäßig bietet der Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenz heraus erhebliche Vorteile. Bei einer rechtzeitigen Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter kann der Käufer darauf hinwirken, dass das insolvente Unternehmen vor der Übertragung auf seine Bedürfnisse ausgerichtet wird (sog. Erwerberkonzept). Zudem übernimmt der Käufer bei einem Kauf des Unternehmens aus der Insolvenz heraus keine Altverbindlichkeiten.

Soweit Sie Interesse am Erwerb eines insolventen Unternehmens haben, sprechen Sie uns bitte sehr frühzeitig darauf an. Wir unterstützen Sie von Beginn Ihrer strategischen Entscheidung und der ersten Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter und begleiten kompetent und zielorientiert alle Verhandlungsphasen mit dem Insolvenzverwalter, die due diligence sowie die Gestaltung und Umsetzung des Unternehmenskaufvertrages.

Gemeinsam mit Ihnen definieren wir von Beginn an eine klare Vorgehensweise und setzen diese konsequent nach Ihren Vorstellungen um.

Sanierung insolventer Unternehmen mittels Insolvenzpläne

Mit dem Insolvenzplan bietet die Insolvenzordnung neben der Regelabwicklung, welche vorrangig auf die Interessen der Gläubiger hin ausgerichtet ist, einen weiteren, abweichenden Weg der Gläubigerbefriedigung.

Soweit Ihr Unternehmen sich in einer Krise befindet, sollten Sie schnellstmöglich und kompetent prüfen, ob nicht eine Reorganisation durch einen Insolvenzplan die Existenz Ihres Unternehmens gewährleisten kann. Insolvenzplan und Eigenverwaltung können rechtzeitig und professionell vorbereitet, Ihrem Unternehmen eine zusätzliche Sanierungsoption eröffnen, ohne dass ein Insolvenzverfahren zur Zerschlagung Ihres Unternehmens führen muss.
Sollten Sie mit Ihrem Unternehmen in die Krise geraten, helfen wir gern, Ihr Unternehmen vor planlosen Einzelzugriffen der Gläubiger und vor den möglichen Folgen eines unkoordinierten Insolvenzantrages zu schützen.

Wir vertreten Sie in Insolvenzverfahren & bei Kauf und Sanierung insolventer Unternehmen mittels Insolvenzplänen.

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