Posts by Georg Schemela

Grundsätze ordnungsgemäßer digitaler Buchführung

Entwurf einer Neufassung der GoBD Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff gelten sowohl für Buchführungspflichtige als auch für Unternehmer, die freiwillig Bücher führen und diese Abschlüsse dann der Besteuerung zugrunde legen. Auch Unternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind davon betroffen, denn auch für diesen Personenkreis gelten die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungs-Vorschriften
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