Steuerberatung
Einkommensteuer
Die Grundlage zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer bildet die Einkommensteuererklärung. Diese ist grundsätzlich bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres beim Finanzamt einzureichen. Beauftragt der Steuerpflichtige jedoch mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember.
Wir erstellen in diesem Zusammenhang Ihre private Einkommensteuererklärung und ermitteln sämtliche Überschüsse sowie Gewinne und Verluste sämtlicher Einkunftsarten, nämlich:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte
Hierbei werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, die im Rahmen der Veranlagung abzugsfähig sind. Dazu prüfen wir, ob weitere Möglichkeiten zur Nutzung von Steuervergünstigungen / Steuervorteile gegeben sind (beispielsweise Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Steuerermäßigungen für Alleinerziehende, ältere Steuerpflichtige, etc.)
Wir beraten wir Sie auch vollumfänglich im Rahmen einer bei Ihnen durch das Finanzamt durchgeführten Außen- bzw. Betriebsprüfung
Als besonderen Service bieten wir an, dass unsere Sachbearbeiter nach entsprechender Terminvereinbarung Sie an Ihrem Wohnsitz oder Geschäftssitz beraten und zur Vorbereitung der Einkommensteuererklärung notwendige Unterlagen bei Ihnen vor Ort sichten.
Wir beraten und unterstützen Privatpersonen in Erwerbstätigkeit oder im Ruhestand, Freiberufler und Unternehmen sämtlicher Rechtsformen in allen einkommensteuerrechtlichen Sachverhalten.