Steuerberatung

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Damit ein Geschäftsjahr rechnerisch abgeschlossen ist, wird zum Bilanzstichtag ein Jahresabschluss erstellt. Buchführungspflichtige Unternehmen müssen eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Abhängig von der Rechtsform kann noch ein Anhang und/oder ein Lagebericht notwendig sein.

Nicht buchführungspflichtige Unternehmen dürfen ihren Gewinn auch in Form einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Dies betrifft vorwiegend freie Berufe und kleine Gewerbetreibende.

Für bestimmte Gesellschaftsformen, wie beispielsweise die GmbH und/oder GmbH & Co. KG besteht zusätzlich noch die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses. Art und Umfang der offen zu legenden Unternehmen bestimmt sich nach deren Größe. Hierbei werden durch uns die Offenlegungserleichterungen beachtet. Inzwischen sind offenlegungspflichtige Jahresabschlüsse „online“ im Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) zu veröffentlichen. Hier können auch die bereits offengelegten Jahresabschlüsse eingesehen werden. Wir können Ihnen hierbei folgende Dienstleistungen anbieten:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen (inkl. Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften)
    aber auch die beratende bzw. hilfeleistende Mitwirkung bei der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse
  • Erstellung von Einnahme/-Überschussrechnungen
  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
    insbesondere die Erstellung von Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden, Vertretung im Rechtsbehelfverfahren
    (außergerichtlich und auch gerichtlich) und die Beratung im Rahmen von Erlass und Stundungsanträgen sowie sonstigen Anträgen im Rahmen der steuerlichen Beratung
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen

Wir unterstützen Sie beim Jahresabschluss, Einnahmen-/Überschussrechnungen, Prüfung von Steuerbescheiden u.v.m.

Jetzt unverbindliche Erstberatung in Hof oder Weiden vereinbaren!