Steuerberatung

Steuerstrafrecht

Der Bereich Steuerstrafrecht gehört zu den am häufigsten geänderten Regelungen der Abgabenordnung. Gerade in den letzten Jahren sorgen verschärfte Maßnahmen und gesetzliche Regelungen zur Verfolgung von Steuerstrafsachen und Steuerordnungswidrigkeiten durch die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung für erhebliche mediale Aufmerksamkeit und Unsicherheit bei den Betroffenen. Insbesondere die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens ist dabei führend. Grenzüberschreitende Maßnahmen, wie etwa internationaler Informationsaustausch und der Ankauf von sogenannten Steuer-CDs, sind trotz erheblicher rechtlicher Bedenken heute eher die Regel als die Ausnahme. So haben heute Beamte der Steuerfahndung bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung weitgehende Ermittlungsbefugnisse und erlangen im Wege der Amts- und Rechtshilfe auch Zugriff auf die Daten des Steuerpflichtigen an anderen Stellen im In- und Ausland. Eine Vertretung allein durch den Steuerberater ist für Betroffene oft nicht mehr ausreichend – und zwar lange bevor die Staatsanwaltschaft ein etwaiges Steuerstrafverfahren führt und ein Rechtsanwalt ohnehin hinzugezogen werden muss.

Der für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens maßgebliche Anfangsverdacht resultiert oftmals aus Erkenntnissen der Betriebsprüfung, aus nationalem und vermehrt internationalem Informationsaustausch der Behörden und oftmals anonymer Anzeigen und führt dann gegebenenfalls zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Den Ermittlungsbehörden stehen ab diesem Zeitpunkt eine ganze Reihe staatlicher Eingriffsbefugnisse zur Verfügung. Von Durchsuchungen über dinglichen Arrest bis Untersuchungshaft. Eine steuerstrafrechtliche Beratung ist unabdingbar und die gemeinsame Entwicklung einer Verteidigungsstrategie eine der ersten zu treffenden Maßnahmen. Hierbei ist interdisziplinäres Vorgehen des Steuerberaters und eines Rechtsanwalts nötig.

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