Steuerberatung
Erbschaft- & Schenkungsteuer
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat zum Ziel, den unentgeltlichen Vermögensübergang von einer Person auf eine andere Person steuerlich zu erfassen und damit auch zum Steueraufkommen des Fiskus beizutragen. Dabei kann es im Einzelfall zu sehr hohen Steuerbelastungen, und somit zu einem Abfluss eines erheblichen Teils des geerbten/geschenkten Vermögens an das Finanzamt kommen.
Regelungen des Erbschaftsteuerrechts sind deshalb immer wieder Gegenstand verfassungsrechtlicher Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit und Angemessenheit der Besteuerung. Schließlich wurde das zu übertragende Vermögen i. d. R. durch schon einmal mit Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, usw.) belastetes Einkommen angespart. Es zeichnet sich deshalb bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine besonders rasche Entwicklung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung ab. Mit einer Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (so wie z. B. in Österreich) ist in Deutschland jedoch wohl derzeit nicht zu rechnen.
Umso mehr ist von Bedeutung, ein umfangreiches Wissen über das z. Z. geltende Erbschaftsteuerrecht zu haben, als auch sich mit den Änderungen durch geplante Erbschaftsteuerreformen frühzeitig auseinander zu setzen, weil es bis zum Inkrafttreten einer Steuerreform durch entsprechende Gestaltung der Erbfolgeregelungen, vorweggenommener Erbfolgen, Schenkungen oder sonstiger Übertragungen noch möglich ist, die Vorteile des geltenden Rechts zu nutzen, die im Zuge der Reform entfallen werden.
Wir beraten Sie in allen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen und unterstützen Sie dabei, Ihre Nachfolgeplanung auch unter steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren (Ausnutzung von Bewertungsabschlägen, Freibeträgen, besonderen Freibeträgen, Bewertungsfragen, Bewertungsstichtag, Mehrfachausnutzung von Freibeträgen, Stiftungen, usw.).
Wir fertigen Ihre Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung und unterstützen Sie bei Rechtsstreiten mit dem Finanzamt sowohl im Einspruchsverfahren, als auch in finanzgerichtlichen Verfahren.
Zu unseren Beratungsleistungen gehören auch Fragen des internationalen Steuerrechts, insbesondere bei Vorhandensein von Auslandsvermögen oder aber auch bei im Ausland ansässigen Erben oder Erblassern.