Steuerberatung

Internationales Steuerrecht

Die Globalisierung der Welt misst dem internationalen Steuerrecht eine herausragende Rolle zu. Nicht nur „global player“, sondern auch Privatpersonen und kleine und mittelständige Unternehmen sind aufgefordert, zum Beispiel bei Investitionen mit grenzüberschreitender Wirkung besondere Achtsamkeit an den Tag zu legen. Bei privaten Investitionen, zum Beispiel bei Anschaffung einer ausländischen Immobilie oder dem Erwerb einer ausländischen Geschäftsbeteiligung in Form von Fonds, Aktien oder sonstigen Anteilen, ist es von herausragender Bedeutung, die eigenen privaten oder unternehmerischen Entscheidungen unter Berücksichtigung des internationalen Steuerrechts vorzubereiten oder zu treffen. Dabei sollte die Beratung im internationalen Steuerrecht im Inland bestehende Risiken und gleichermaßen internationale Risiken identifizieren, nach Analyse dieser möglichst rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und das Ziel erfüllen, die steuerliche Belastung möglichst gering zu halten bei größtmöglicher Planungssicherheit.

Themengebiete sind insbesondere:

  • Wohnsitzverlagerung von Privatpersonen
  • Wegzugbesteuerung
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Außensteuergesetz
  • Geschäftssitzverlagerung von Unternehmen
  • Umstrukturierungen mit internationalen Bezügen
  • steuerliche Beratung mit steuerlichen Anknüpfungstatsachen in Deutschland
  • internationale Schenkungen
  • Selbstanzeige und Nacherklärung ausländischer Einkünfte
  • Gestaltungsberatung inländischer Steuerpflichtiger mit ausländischen Einkünften
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen mit inländischen und ausländischen Einkünften
  • Beratung bei beschränkter Steuerpflicht (Steuer-Ausländer mit inländischen Einkünften)

Wir begleiten Sie im Rahmen unserer steuerlichen Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihrer steuerrelevanten Projekte sowie bei der Erledigung ggf. auflaufender Problempunkte mit den Finanzbehörden.