Steuerberatung

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (USt) wird als sogenannte Mehrwertsteuer auf bestimmte Umsätze erhoben. Gesetzlich geregelt ist sie im Umsatzsteuergesetz (UStG) und in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Die wichtigste Verwaltungsanweisung zur Umsatzsteuer ist der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE).

Für Umsätze, die steuerbar sind, muss unterschieden werden, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind. Bei Steuerpflicht stellt sich die Frage, ob der Umsatz dem Regelsteuersatz (19 Prozent) oder dem ermäßigten Steuersatz (7 Prozent) unterliegt. Darüber hinaus muss geprüft werden, wer dem Finanzamt die Umsatzsteuer schuldet. Normalerweise ist dies der leistende Unternehmer. In immer mehr Fällen wird die Steuerschuld allerdings vom Gesetzgeber auf den Leistungsempfänger übertragen (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder Reverse Charge).

Die Umsatzsteuerregelung für Unternehmen

Unternehmer müssen ihre Umsätze je nach Größe monatlich oder vierteljährlich in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung melden. Außerdem müssen sie jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Die Umsatzsteuer als größte Steuerquelle des Staates steht seit Langem im Fokus der Finanzverwaltung und derer, die täglich umsatzsteuerliche Sachverhalte richtig erfassen müssen. Durch ihre zunehmende Komplexität und gesetzlichen Regelungen entstehen im umsatzsteuerlichen Massenverfahren leicht Fehler, die sich mit jedem Geschäftsvorfall summieren und zu hohen steuerlichen Auswirkungen und Definitivbelastungen führen können. Zudem sind Compliance Management und Digitalisierung auch im Bereich der Umsatzsteuer immer häufiger zentrale Themen, die im Fokus von Finanzverwaltungen und Unternehmen im In- und Ausland stehen. Das geht einher mit ohnehin sehr umfangreichen systemändernden Bestrebungen auf EU-Ebene hin zu einem endgültigen Mehrwertsteuersystem. Daher sind neben den zahlreichen deutschen Rechtsprechungsurteilen und Gesetzgebungsverfahren hier zusätzlich die europaweiten Rechtsprechungs- und Richtlinienregelungen zu beachten.

Wir stehen Ihnen für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung beratend zur Seite.

Jetzt unverbindliche Erstberatung in Hof oder Weiden vereinbaren!