Steuerberatung

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist neben der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer eine weitere Steuer, die bei Gewerbebetrieben vom Ertrag erhoben wird. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu. Auf den vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrag wenden die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze an. Die Hebesätze sind ausschlaggebend für die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung des Unternehmens.

Die Einkommensteuer wird durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder

  • als Einzelunternehmer oder
  • als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft

Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurde zum Ausgleich die tarifliche Körperschaftsteuer gesenkt.

Die Gewerbesteuer muss per Erklärung bei den Steuerbehörden deklariert werden. Die Erklärung dient bei negativem Gewerbeertrag auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes nach § 10a Satz 6 GewStG. Die Gewerbesteuererklärung, ggf. ergänzt um die Erklärung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags auf die jeweiligen Betriebsstätten bzw. Gemeinden, muss nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (ELSTER) übermittelt werden.

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