Posts by Dr. Schneiderbanger & Kollegen

OPUS – Brief der Geschäftsführerin

Die Firma opus Personal – Management e.K. ist ein modernes Personaldienstleistungs – unternehmen, das sich gezielt auf Hochfranken und seine ansässigen Firmen spezialisiert hat. Wir bieten individuelle Personalkonzepte und innovative Lösungen für die wachsenden Herausforderungen in einem sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt. Mit einer konsequenten Spezialisierung unserer Geschäftsfelder sind wir seit vielen Jahren in allen wichtigen Branchen und Fachbereichen zu Hause. Als traditionell geführtes Unternehmen
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OPUS Personal-Management e.K.

Referenz Durch Beschluss des Amtsgericht – Insolvenzgericht – Hof vom 15. Oktober 2013 wurde Herr Rechtsanwalt Gerald Bittner zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Firma AKTIV Personal-Management GmbH bestellt. Durch weiteren Beschluss des Amtsgericht – Insolvenzgericht – Hof vom 29. November 2013 wurde daraufhin das Insolvenzverfahren eröffnet. Um einen vollständigen Verlust der dortigen Arbeitsplätze zu verhindern, wurde auf Basis einer umfänglichen Unternehmenseinschau zusammen mit der ursprünglichen
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Die Berechnung von Aktienindizes, insbesondere des deutschen Aktienindexes

Durch Leitindizes, wie den amerikanischen Dow Jones, den deutschen Dax oder den japanischen Nikkei-Index, soll man auf einen Blick erkennen, ob es mit dem Aktienmarkt eines Landes bergauf oder bergab geht. Die Indizes spiegeln also die Tendenz an den jeweiligen Börsen wider. Um das zu erreichen, müssen sie aus einzelnen Aktienkursen zusammengesetzt werden. Unser Leitindex, der Deutsche Aktienindex Dax dürfen nur die dreißig stärksten
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Der Countdown läuft bei Steuerhinterziehung!

Nach aktuellen Pressemitteilungen haben sich die Ländervertreter darauf verständigt, den Strafzuschlag nach § 398 a AO in Höhe von derzeit 5 % der hinterzogenen Steuer künftig progressiv auszugestalten. Beträgt die hinterzogene Steuer über 25.000,00 Euro, so sollen fortan 10 % gelten, bei hinterzogenen Steuern über 100.000,00 Euro sollen es 15 % sein und ab einem Hinterziehungsbetrag von über 1 Mio. Euro sollen 20 % gelten.
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Informationen zur Änderung der Beleg- und Buchnachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Gelangensbestätigung

Zum 31. Dezember 2013 ist die Übergangsregelung der mit Wirkung zum 01. Oktober 2013 in Kraft getretenen Neuregelung der Beleg- und Buchnachweispflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen ausgelaufen. Ab dem 01. Januar 2014 ist diese „Neuregelung“ nunmehr endgültig verbindlich anzuwenden. Im Folgenden wollen wir für Sie die wichtigsten Eckpunkte der geänderten Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen nochmals zusammenfassen. Dabei beschränken wir uns auf die wichtigsten Neuregelungen. Eine
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Steuerhinterziehung / Steuerfahndung / Steuerstrafverteidigung

Vorbei sind die Zeiten, in denen sowohl in weiten Teilen der Bevölkerung aber auch und insbesondere bei den Behörden das Strafdelikt der Steuerhinterziehung mehr oder weniger als „Kavaliersdelikt“ behandelt wurde, und wenn denn einmal ein „Steuersünder“ ertappt wurde, die Beteiligten den Sachverhalt möglichst geräuschlos und nach dem Motto „zahlen stiftet Frieden“ im stillen Kämmerlein ohne öffentliches Aufsehen miteinander abgewickelt haben. Die Reputation, das öffentliche
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Rechnungserstellung – Verweis auf Unterlagen

Mit Urteil vom 16. Januar 2014 V R 28/13 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden kann, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen. Zum Vorsteuerabzug berechtigt ist nur, wer eine Rechnung i.S. der §§ 14, 14a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, in der u.a. der Umfang und die Art der sonstigen
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Weitere Verschärfung der Voraussetzungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Entsprechend der Einigung der Finanzminister von Bund und Ländern am 27. März 2014 zur Verschärfung der Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige sind folgende Maßnahmen geplant: Der Strafzuschlag wird mindestens verdoppelt. Künftig soll bei einer Selbstanzeige nur derjenige straffrei bleiben, der ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000,00 Euro einen Strafzuschlag in Höhe von 10 % bezahlt. Darüber hinaus wird geprüft, ob der Zuschlag noch weiter
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Kooperationstage der Firma Dr. Mohr in Naila

Anlässlich der Kooperationstage am 31. Januar 2014 und 1. Februar 2014 bei der Firma Dr. Mohr in Naila referierte Herr Prof. Dr. Schneiderbanger einen Vortrag zum Thema „Die Kooperation – Vertragsgestaltung für Handwerk & Mittelstand“. Mehr über diesen Vortrag erfahren Sie in nachfolgendem Video.
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